Fördermaßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Die Weinlese ist mitten im Gange. Die Mostgewichte sind vergleichbar mit den zurückliegenden Jahren. War man noch vor Jahrzehnten um jedes Öchsle froh, ist mittlerweile bei manchen Rebsorten, zumeist aus der Burgundergruppe, darauf zu achten, dass es nicht zu viel des Guten wird. „Rosinenbeerchen“ sind angesichts sich bildender „Marmeladentönchen“ nicht unbedingt erwünscht. Die geernteten Mengen sind ernüchternd. In erster Linie liegt das an den langen Trockenphasen in diesem Sommer. Dort, wo noch Frostschäden vom 12. Mai hinzukommen, reicht manchmal ein Leseeimer für eine ganze Rebzeile. Bleibt nur zu hoffen, dass dadurch der Druck auf dem Weinmarkt weniger wird und auskömmliche Preise erzielt werden können.
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Allgemeine Situation
Der Gesundheitszustand war seither nahezu 100 % gut. Kirschessigfliege war bei den bekannten Sorten nur in kritischen Randbereichen bei dichten Traubenansammlungen und Laubverdichtungen ein Thema. Ansonsten hat hier die Hitze und haben die weinbaulichen Maßnahmen befallsabschwächend gewirkt. Bei Trollinger muss angesichts des Reifeverlaufs und des gemeldeten Wetterumschwungs auf Befallsbeginn geachtet und bei Eintritt von kritischen Situationen gelesen werden.
Ein Phänomen, was sich beim Lemberger seit einigen Tagen etabliert hat, soll noch kurz erwähnt werden. Der an sich sehr stabile Lemberger zeigt in manchen Beständen befallene Einzelbeerchen mit Essigstich. Gleich vorweg: Das ist nicht der Kirschessigfliege zu verdanken! Wer genauer hinsieht entdeckt, dass an den befallenen Beerchen der Beerenstiel braun und inaktiv ist. Dadurch wird das Beerchen nicht mehr versorgt und „schrumpelt“ ein. Bei manchen Beerchen führt das “Einschrumpeln“ dazu, dass sich an der Beerenansatzstelle ein kleiner Riss bildet, der dann wiederum durch verschiedenste Insekten genutzt wird, um an das süße Innere zu gelangen. Dadurch ist der Weg für Hefen und Bakterien ins Traubeninnere frei. Endergebnis ist dann das gleiche, wie bei KEF-Befall. Im Speziellen bei Maischegärung ist ein solcher Befall keinesfalls fördernd für die Weinqualität. Bei bereits länger zurückliegenden Beerenverletzungen ist das Innere mancher Beerchen bereits völlig leer und es steht nur noch die vertrocknete Beerenhülle.
Umstrukturierung
Die Unterlagen für das Antragsverfahren 2021 der „Fördermaßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ sind da und können beim Landwirtschaftsamt bis 31. Dezember 2020 (Ausschlussfrist!) gestellt werden.
Bitte beachten Sie für Antragsteller im Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsamtes Heilbronn folgendes:
Aufgrund der derzeitigen Situation ist das Landratsamt Heilbronn für Besucher grundsätzlich nicht geöffnet. Es wird darum gebeten, die Anträge auf dem Postweg an das Landwirtschaftsamt zu senden. Fragen zur Antragstellung können telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter geklärt werden.
Eine persönliche Abgabe des Antrags in Heilbronn ist nur nach Voranmeldung und Terminabsprache (Sachbearbeiter) in dem Zeitraum vom 15.11.2020 bis 11.12.2020 möglich.
Neuerung:
Für die Pflanzungen im Durchführungsjahr 2021 ist das Vorhandensein einer Drahtrahmenanlage bzw. einer Unterstützungsvorrichtung kein Förderkriterium mehr.
Die Bestellung und Beschaffung von Tropfschläuchen darf erst nach Antragstellung erfolgen. Angebote sind nicht mehr notwendig. Die Förderung einer Tröpfchenbewässerungsanlage ist je Fläche nur einmal möglich!
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