Aufbau eines Betriebsmessnetz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die Diskussionen im Zuge des Volksbegehrens Pro Biene sind uns noch in Erinnerung. Eines der Ziele im mittlerweile in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetz (BiodivG) ist die Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Das Ziel gilt gleichermaßen, unter anderem für Landwirtschaft, städtische Bauhöfe, Haus- und Kleingärten. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) teilte mit, dass im nächsten Schritt bis Ende Oktober 2020 ein Betriebsmessnetz aufgebaut werden soll, um die Reduktion in der Landwirtschaft messen zu können. Das Messnetz wird für die zehn größten Kulturen aufgebaut, hierunter zählt auch der Weinbau.
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Als Muster für das Betriebsnetz in der Landwirtschaft soll das Messnetz der PAPA (Panel Pflanzenschutzmittelanwendung, ehemals NEPTUN) dienen, an dem sich in der Vergangenheit bereits rund zehn Betriebe aus Württemberg beteiligt haben. Die PAPA Studie wird aufgrund gesetzlicher Grundlagen der Europäischen Union unter anderem für wissenschaftliche Fragestellungen fortgeführt. Da das PAPA Netz keine länderspezifischen Aussagen erlaubt, muss das Betriebsnetz erweitert werden. Die PAPA Daten werden aber ebenfalls in den Datenpool des Landes einfließen.
Daten werden anonymisiert ans Land weitergeleitet
Das Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) weist ausdrücklich darauf hin, dass eine einzelbetriebliche Auswertung nicht vorgesehen ist und die Daten anonymisiert durch die Verbände an das Land weitergeleitet werden.
Als Ausgangspunkt für die Erreichung des Reduktionsziels soll rückwirkend ein Mittelwert aus den Jahren 2016 bis 2020 gebildet werden. Ziel ist die Dokumentation der Neuerhebung ab dem Jahr 2021. Um rückwirkend den Aufwand geringstmöglich zu halten, werden die PAPA Teilnehmer gebeten, die Zustimmung zur Übermittlung der Daten zu erteilen. Die betroffenen Betriebe erhalten hierfür eine Einverständniserklärung in einem separaten Schreiben.
Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe gesucht
Es werden, zusätzlich zu den PAPA Teilnehmern, 20 weitere Betriebe aus Württemberg gesucht. Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe, sowie Betriebe, die Agrarumweltmaßnahmen anwenden können an der Datenerhebung teilnehmen. Die Betriebe sollten integriert wirtschaften (keine Ökobetriebe). Wenngleich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nur drei Jahre beträgt, sollte teilnehmende Betriebe idealerweise ihre Daten rückwirkend bereits seit 2016 bereitstellen. Die Aufwandsentschädigung wird sich zukünftig an der Höhe der PAPA Studie (ca. 100,00 EUR/Jahr einschließlich Mehrwertsteuer) orientieren.
In Baden wird ein vergleichbares Netz aufgebaut, um einen Überblick über das gesamte Bundesland zu erhalten.
Teilnahme per Erhebungsbogen
Interessierte Betriebe übermitteln bitte bis Montag, 19. Oktober 2020 per Mail den Erhebungsbogen an den Weinbauverband Württemberg. Den Erhebungsbogen können Sie unten als XLS-Datei herunterladen, ausfüllen un dann an silke.staudt@weinbauverband-wuerttemberg.de senden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Weinbauverbands gerne zur Verfügung.
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