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EU-Öko-Verordnung

Anwendung der EU-Öko-Verordnung wird verschoben

Angesichts der Herausforderungen der COVID19-Pandemie hat der Agrarrat heute einen Verordnungsvorschlag angenommen, mit dem die Anwendung der reformierten EU-Öko-Verordnung um ein Jahr verschoben wird. Statt ab dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regelungen somit erst ab dem 1. Januar 2022.

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Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, die aktuell den Vorsitz im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft innehat, hatte sich für die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung stark gemacht. Den heutigen Beschluss begrüßt die Ministerin ausdrücklich – es sei die richtige Entscheidung. Die Gespräche und Erläuterungen, dass der Zeitdruck den ökologischen Betrieben schade, hätten gefruchtet. Es sei wichtig, dass hier gründliche Vorbereitung vor übereilter Umsetzung gehe.

Anwendung wird auf den 1. Januar 2022 verschoben

Mit der Verschiebung kann nun sichergestellt werden, dass die Rechtsetzungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden und Wirtschaftsbeteiligte und Behörden Rechtssicherheit haben, um die nötigen Vorkehrungen treffen zu können. Die neue Regelungen treten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft.

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