Anträge ab sofort stellen
Seit Mitte Januar gibt es für bayerische Winzer die Möglichkeit, einen Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge vom Land erstatten zu lassen. Die sogenannte Mehrgefahrenversicherung gilt für Risiken wie Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen. Ab sofort und bis einschließlich 1. März 2021 können Anträge für das Bayerische Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau (BayVOW) gestellt werden.
- Veröffentlicht am

Der Weinbau hängt stark von Wetter und Klima ab, Extreme führen zu Ertrags- und Qualitätsschwankungen. In Folge des Klimawandels nehmen die extremen Wetterbedingungen aber weiter zu. Die Landwirtschaft ist insbesondere mit einer zunehmenden Anzahl an Hitzetagen, längeren Trockenperioden, einem Temperaturanstieg, einer Zunahme von Starkregen sowie Stürmen und Spätfrösten konfrontiert.
Risiken nehmen zu
So verlängert sich auch die Vegetationsperiode. Dies ist aus Sicht der Erzeuger ein grundsätzlich positiver Effekt, der allerdings dazu führt, dass bestimmte Risiken, wie zum Beispiel Spätfröste relevanter werden. So setzt bei Weinreben aufgrund der höheren Durchschnittstemperaturen der Austrieb und damit auch die Blüte früher ein. Aufgrund dessen ist die Gefahr, dass die Blüten bei Spätfrost erfrieren, und damit das ertragsbedingte Erfolgsrisiko, gestiegen. Zum Beispiel führten in Franken Spätfröste im Mai 2020 zu erheblichen Ertragsverlusten bis hin zum Totalausfall. Um dieses Risiko abzusichern, können Betriebsleiter eine sogenannte Mehrgefahrenversicherung abschließen.
“Zur Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge plant das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Programm zur Förderung von Prämien für Versicherungen zur Deckung spezifischer witterungsbedingter Risiken im bayerischen Obst- und Weinbau. Die Förderung soll entsprechende Versicherungen für die Winzer und Obstbauern finanzierbar machen. Denn je mehr Betriebe eine Mehrgefahrenversicherung gegen Ertragseinbußen durch extreme Witterungsereignisse abschließen, desto günstiger wird die Versicherung für den einzelnen”, so beschreibt Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das Konzept in ihrer Pressemitteilung vom 28. Dezember 2020.
Förderungen beantragen
Obst- und Weinbaubetriebe mit Betriebssitz in Bayern können bis zu 50 Prozent Zuschuss zu den Versicherungsprämien für Frost, Starkregen und Sturm erhalten – Hagel ist nicht förderfähig. Der Antrag ist jährlich bis einschließlich 1. März zu stellen. Die Mindestfläche, für die eine Zuwendung beantragt werden kann, beträgt 0,3 Hektar. Teilflächen sowie Unterglasflächen, Anbauflächen unter Folientunnel oder durch stationäre Frostschutzeinrichtungen (zum Beispiel Windmaschine, Frostschutzberegnung, Heizdraht) geschützte Flächen sind ausgenommen.
Wichtig: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Antragstellung vor Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgt. Bereits bestehende Versicherungsverträge können nicht gefördert werden. Sprechen Sie hier mit Ihrer Versicherung. Für die Antragstellung muss ein Angebot Ihres Versicherungsunternehmens vorliegen, da die Angebotsnummer, das Versicherungsunternehmen und die förderfähigen Kosten (Netto-Versicherungsprämie) sowie die versicherte Kultur und Fläche im Antrag angegeben werden müssen. Erst nach erfolgreichem Absenden des Förderantrags (es wird automatisch die „Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ per E-Mail an Sie versandt) kann der Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Danach muss der Winzer einen Mehrfachantrag stellen und die versicherten Flächen im Flächen- und Nutzungsnachweis digital erfassen.
Das Antragsformular, ein Merkblatt, weitere Erläuterungen und Hinweise sowie die Richtline zum Förderprogramm finden Sie im Förderwegweiser des StMELF.
Für Fragen rund um das Förderprogramm können Sie sich gerne an Dr. Juliane Urban von der LWG (juliane.urban@lwg.bayern.de, Tel.: 0931 9801-216) wenden. Darüber hinaus gibt es die Email-Adresse BayVOW@stmelf.bayern.de.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.