Ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte
Die Verarbeitung und Vermarktung von ökologisch oder regional erzeugten Qualitätsprodukten wird ab diesem Jahr mit höhere Fördersätzen durch das Land unterstützt.
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„Unsere mittelständische Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg verarbeitet und vermarktet die von unseren bäuerlichen Familienbetrieben erzeugten hochwertigen heimischen Produkte als Lebensmittel hoher Qualität. Deshalb bauen wir die Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte aufnehmen, im Rahmen der Marktstrukturförderung weiter aus“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk Mitglied des Landtages, am Dienstag, den 16. Februar in Stuttgart.
Durch eine angepasste Verwaltungsvorschrift sieht die Marktstrukturförderung ab diesem Jahr eine weitere Verstärkung der Förderung von Unternehmen des Ernährungshandwerks und von Erzeugerzusammenschlüssen vor. Die Betriebe müssen ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten oder vermarkten. Produkte die folgende Kennzeichnungen haben, fallen unter diese Vorgaben: Bio-Zeichen Baden-Württemberg (BioZBW), Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW), geschützte geografische Angabe (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.).
Fördersatz ist von Unternehmensgröße abhängig
Betriebe die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten, gelten als kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wenn sie zu den Unternehmen zählen, die ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten, können sie zukünftig bei Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung einen erhöhten Fördersatz von bis zu 40 Prozent erhalten.
Ein erhöhter Fördersätze von bis zu 25 Prozent gilt ebenfalls für mittelgroßen Unternehmen, die überwiegend Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten, aber die KMU-Grenzen übersteigen. Voraussetzung ist die Beschäftigung von höchstens 750 Personen oder ein maximaler Jahresumsatz 200 Millionen Euro.
Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten
„Unser Ziel ist es, die mittelständischen Verarbeitungsunternehmen im Land dabei zu unterstützen, regionale Wertschöpfungsketten auszubauen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern hochwertige Qualitätsprodukte anzubieten und damit die für die Leistungen unserer Landwirtinnen und Landwirte notwendige Wertschöpfung zu erzielen. In vielen Fällen fehlen dort die finanziellen Mittel, um in moderne, ressourceneffiziente Anlagen, insbesondere für neue oder verbesserte Produktlinien, zu investieren. Durch die starke Betonung der Förderung auf ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte kommen wir nicht nur der geänderten Marktnachfrage entgegen, sondern stärken insbesondere die umweltschonende Erzeugung und Verarbeitung, was uns besonders am Herzen liegt. Damit tragen wir den im baden-württembergischen Biodiversitätsstärkungsgesetz verankerten Zielen eines markt- und nachfrageorientierten Auf- und Ausbaus regionaler Wertschöpfungsketten mit Qualitätsprodukten von der Erzeugung bis auf den Teller Rechnung“, sagte Minister Hauk.
Hintergrundinformationen:
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Marktstrukturverbesserung können die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen über Startbeihilfen sowie Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen über Investitionszuschüsse gefördert werden. Die investive Förderung setzt unter anderem voraus, dass die antragstellenden Unternehmen mindestens fünf Jahre lang mindestens 40 Prozent ihrer Aufnahmekapazität durch Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit landwirtschaftlichen Erzeugern auslasten und Wirtschaftlichkeit und verbesserte Ressourcennutzung nachgewiesen werden.
Der investive Regelfördersatz liegt bei 20 Prozent für Kleinst- bis mittlere Unternehmen und bei 15 Prozent für mittelgroße Unternehmen. Erzeugerzusammenschlüsse werden bei Investitionen mit einer Regelförderung von 25 Prozent unterstützt. Erfassen und vermarkten Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüsse überwiegend (mehr als 50 Prozent) bzw. ausschließlich ökologisch oder regional erzeugte Qualitätsprodukte gemäß der Definition in Art. 16 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, werden gestaffelt erhöhte Fördersätze zwischen 25 und 40 Prozent gewährt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie online unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Investitionsbeihilfen+zur+Marktstrukturverbesserung
Interessierte Unternehmen können sich mit Fragen zur Förderung beziehungsweise Antragstellung an das Referat 34 des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums wenden.
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