Neue Frist für das Förderverfahren
Anträge für das Förderverfahren „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ müssen für das Durchführungsjahr 2022 früher eingereicht werden. Dazu gehören zum Beispiel Pflanzungen oder die Installation einer Tropfbewässerung.
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Ab dem Durchführungsjahr 2022, gibt es Änderungen beim Förderverfahren „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“. Diese beruhen auf rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union. Für das Durchführungsjahr 2022 wird der Antragszeitraum von Förderanträgen vorverlegt.
Frist vorgezogen
Das Antragsverfahren startet ab Anfang Juli 2021. Die Antragsfrist für das Durchführungsjahr 2022 wird voraussichtlich der 31. August 2021 (Ausschlussfrist) sein.
Die Antragsunterlagen für den Vorantrag zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen mit den entsprechenden Fristen werden ab Anfang Juli im Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg zum Abruf eingestellt sein. Sie finden die Unterlagen dann hier: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Weinbauliche+Massnahmen
Mehr Informationen zu dem Förderverfahren „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ erhalten sie hier: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Umstrukturierung+Rebflaechen
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