Drei Millionen Euro für Frostschäden
Ab dem 30. März 2021 können Obst- und Weinbaubetriebe, die im Frühjahr 2020 vom Spätfrost betroffen waren, Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. „Wir stellen drei Millionen Euro für Obst- und Weinbaubetriebe bereit, die durch die Spätfrostereignisse im Frühjahr 2020 betroffen waren“, sagt Minister Benjamin-Immanuel Hoff. Anträge sind spätestens bis zum 29. Mai 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum zu stellen.
- Veröffentlicht am

„Die enormen Ernteeinbußen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Obst- und Weinbauern, so dass staatliche Hilfen notwendig sind, um diese wichtige und traditionsreiche Thüringer Agrarbranche zu retten.“ Im Thüringer Obst- und Weinbau kam es zu erheblichen Frostschäden in der Blüte, an Knospen und Fruchtansätzen. Das führte bei der Ernte zu deutlichen Ertragseinbußen von bis zu 51 Prozent im Obstbau und 42 Prozent im Weinbau.
Hilfen sollen ab Juli ausgezahlt werden
Landwirtschaftsminister Hoff: „Ich bin zuversichtlich, dass die Anträge zügig bearbeitet werden und die Hilfe ab Juli den geschädigten Betrieben ausgezahlt werden kann. Die Obstbauern und Winzer benötigen diese Unterstützung dringend zur Sicherung ihrer Liquidität. Wir wollen den Betroffenen und ihren Familien damit auch wieder ein Stück Zuversicht und eine wirtschaftliche Perspektive für die Zukunft geben.“
Für das Hilfsprogramm stehen insgesamt drei Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Die finanziellen Hilfen können in ihrer Existenz bedrohte Obst- und Weinbaubetriebe beantragen. Als existenzgefährdet gelten dabei Betriebe mit Ertragseinbußen von über 30 Prozent sowie einer Schadenshöhe, die die Liquidität des Unternehmens gefährdet. Anträge sind spätestens bis zum 29. Mai 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum zu stellen.
Hintergrundinformationen:
Im Ergebnis einer repräsentativen Umfrage werden für Thüringens Obst- und Weinbaubetriebe Erlösausfälle von bis zu sieben Millionen Euro geschätzt. Mit dem geschnürten Hilfspaket über drei Millionen Euro können voraussichtlich bis zu 50 Prozent der betrieblichen Schäden ausgeglichen werden. Weiterführende Informationen einschließlich der Antragsunterlagen sind unter https://tlllr.thueringen.de/frost2020 abrufbar.
Ertragsverluste 2020 der wichtigsten Obstarten gegenüber dem mehrjährigen Durchschnitt (Durchschnittsertrag von fünf Vorjahren unter Ausschluss des höchsten und des niedrigsten Wertes):
Obstart |
Ertrag 2020 in Dezitonnen pro Hektar |
Verlust gegenüber Durchschnitt in Prozent |
Äpfel |
161,9 |
-46,6 |
Birnen |
77,5 |
-24,3 |
Süßkirschen |
38,0 |
-51,1 |
Sauerkirschen |
66,9 |
-38,5 |
Pflaumen/Zwetschen |
107,1 |
-21,6 |
Wein |
41,5 |
-42,0 |
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.