Keine kritischen Temperaturen mehr erwartet
Nach der kurzzeitigen Erwärmung am Sonntag und Montag ergrünen nun die Weinberge immer mehr. Trotzdem geht das Wachstum nur langsam voran, da die Temperaturen wieder unter 20°C liegen. Zum Glück treiben dieses Jahr die Eisheiligen nicht ihr Unwesen und die gefährlichen frostigen Temperaturen scheinen überstanden zu sein.
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Allgemeiner Entwicklungsstand
Nach einer kurzzeitigen Erwärmung am Sonntag und Montag ist ein zunehmendes Ergrünen der Weinberge zu beobachten. Allerdings hat sich das Entwicklungstempo mit den zurückgehenden Temperaturen in dieser Woche auf Werte deutlich unter 20°C bereits wieder verlangsamt. Glücklicherweise scheinen die „Eisheiligen“ in diesem Jahr auszufallen, denn nach den derzeitigen Prognosen sind keine Nachttemperaturen im kritischen Bereich mehr zu erwarten.
Vom Entwicklungsstand bewegen wir uns zwischen Wollestadium in spätaustreibenden Sorten und Lagen und fallweise 3-4 Blättern in den frühesten Lagen. Dieser Entwicklungsunterschied ist im Frühjahr nicht ungewöhnlich. Der Entwicklungsstand wird sich im weiteren Verlauf der Woche nicht wesentlich ändern. Denn noch immer ist eine durchgreifende Erwärmung, damit die Rebentwicklung so richtig „durchstartet“, nicht in Sicht. Niederschläge sind in dieser Woche bisher nur in geringem Umfang von 10 bis 15 Liter/m² gefallen.
Frostschäden
Am vergangenen Samstag sind die Temperaturen an den Wetterstationen mit Werten von bis zu -1,9°C nochmals in den kritischen Bereich abgesunken. In den Tälern wurden Tiefsttemperaturen im Bereich von -2,5 bis -3,0°C gemessen. In ungünstigen Lagen ist es zu neuerlichen Frostschäden gekommen, wobei sich das Schadensausmaß aus diesem Ereignis meist in Grenzen hält. Hier spielt mit Sicherheit die verzögerte Entwicklung ebenso eine Rolle wie auch die Tatsache, dass im Gegensatz zum Frostereignis im vergangenen Jahr die Triebe weitestgehend trocken waren.
Sofern Frostruten vorhanden sind, können die meisten Schäden aus Winter- und Spätfrösten ausgeglichen werden. Je nach Rebsorte kann zudem mit dem Austrieb der Beiaugen noch eine gewisse Kompensation erwartet werden. Die mittelfristige Wettervorsage zeigt keine Temperaturen mehr im kritischen Frostbereich. Damit können dort, wo keine oder kaum Frostschäden aufgetreten sind, die Frostruten nun entfernt werden.
Junganlagen/Nachpflanzreben
Insbesondere bei letztjährig (nachgepflanzten) Reben zeigt sich teilweise ein sehr inhomogener Austrieb. Die Frage, ob dies mit Holzschäden zusammenhängt, kann aktuell noch nicht beantwortet werden.
Treiben die jungen 2-jährigen Reben im oberen Bereich nur unzureichend oder sehr gehemmt aus, sollte bei anstehenden Ausbrecharbeiten weiter unten ein Sicherheitstrieb belassen werden.
Pilzkrankheiten
Schwarzflecken
Teilweise sind an den Fruchtruten die Symptome der Schwarzfleckenkrankheit (schiffchenartige Aufreisungen am basalen Holz, ausgebleichte Triebe) zu erkennen. Zu starken Infektionen kann es kommen, wenn die Rebe für einen längeren Zeitraum bei kühler Witterung zwischen Knospenaufbruch und 3-Blattstadium verbleibt und es anhaltend feucht ist. In den nächsten Tagen sind zwar weitere Niederschläge vorhergesagt, durch die kurzen Nässeperioden ist die Gefahr für eine Infektion durch die Sporen der Schwarzfleckenkrankheit jedoch gering. Zudem ist der wirtschaftliche Schaden durch diese Krankheit meist als gering einzustufen. Daher sind Bekämpfungsmaßnahmen aktuell nur in Ausnahmefällen sinnvoll.
Oidium und Peronospora
Für Oidium und Peronospora besteht noch kein Behandlungsbedarf. Auch für eine frühzeitige Bekämpfung gegen Oidium in Anlagen mit Vorjahresbefall ist es aufgrund der verhaltenen Entwicklung in dieser Woche noch zu früh. Eine erste Bekämpfung mit Netzschwefel sollte hier eingeplant werden, sobald die Gescheine sichtbar sind bzw. die Mehrzahl der Triebe das 3- bis 6-Blattstadium (BBCH 13-16) erreicht hat. Eine genauere Einschätzung zu einem möglichen Behandlungsstart folgt in der kommenden Woche.
Mittelinformation:
Die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Myclobutanil enthalten, ist zum 31. Mai 2021 widerrufen worden. Dies betrifft im Weinbau die beiden Produkte Misha und Systhane 20 EW. Für die beiden genannten Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2022.
Düngung
Sofern noch nicht geschehen, sollte nun auch die mineralische Düngung der Rebanlagen erfolgen. In frostgeschädigten Anlagen muss der Schädigungsgrad bei der Bemessung der Düngergaben berücksichtigt werden.
Dünger hat auf Wegen und Straßen nichts verloren! Wenn Dünger auf dem Weg landet, sollte dieser auch wieder beseitigt werden! Auch dies gehört zur „guten fachlichen Praxis“.
Wildverbiss
Nach dem Rebenaustrieb ist auf abgefressene oder abgerissene Rebtriebe durch Rehe zu achten. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs stehen.
Um Ersatzansprüche beim Jagdpächter durchsetzen zu können, muss ein Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Gütliche Einigungen oder ausreichende Vergrämungsmaßnahmen sind immer zu bevorzugen. In den Randbereichen kann das streifenförmige Streuen von Haarmehl-Pellets unter den Reben das Rehwild vergrämen. Beginnender Fraß an den Trieben nach dem Austrieb kann durch Spritzung mit dem zugelassenen Schaf-Fett-Emulsions-Präparat TRICO mit 10-15 l auf 50 l Wasser (max. 2 Anwendungen BBCH13 bis BBCH 61 Abstand 28-42 Tage) gestoppt werden. Spritzungen mit „angefaultem“ Aminosol oder Netzschwefel als Repellents sind weitere Möglichkeiten zur Verhinderung von Fraß an den Reben.
Herbizideinsatz
Aktuell sind Herbizidanwendungen besonders gut sichtbar. Es zeigt sich, dass die große Mehrheit der Winzer auf eine sachgemäße Anwendung achtet. Hierzu gehört die Ausbringung eines möglichst schmalen Behandlungsbandes sowie das rechtzeitige Abschalten am Ende der Rebzeile. Der Minimierungsgedanke steht im Vordergrund! Eine Herbizid-Anwendung auf befestigten Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen oder an Weinbergsrändern ist nicht zulässig!
Zur „Guten Fachlichen Praxis“ und zum gesetzlich vorgeschriebenen Integrierten Pflanzenschutz gehört es, den Minimierungsgedanken zu verfolgen. Selbstverständlich kann beim Arbeiten in Einzelfällen mal ein Fehler passieren. ABER! Systematisch fehlerhaftes Handeln erkennt man!
Das hilft uns bei der öffentlichen Diskussion und unserem Standpunkt, dass wir die Herbizide ausschließlich nach „guter fachlicher Praxis" ausbringen, eher weniger. Wir wollen darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, dass wir nicht selbst noch Öl ins Feuer gießen und die öffentlich wirksame Diskussion zu unserem Nachteil anheizen! Helfen Sie mit: Sprechen Sie die „schwarzen Schafe“ vor Ort direkt auf solche Missstände an!
Artenvielfalt im Weinberg fördern
Die Vorgewende werden oft und gerne gemulcht, damit es "sauber" aussieht oder weil man es schon immer so gemacht hat und nicht darüber nachdenkt. Dabei könnten diese Flächen, ohne dass eine Konkurrenz zu den Reben entsteht, sehr gut als Rückzugsort und Futterquelle von Insekten und anderen Tieren dienen. Und dies mit der günstigsten Maßnahme: kontrolliertes Nichtstun!
Da gerade die Böden im Vorgewende durch die unterbleibende Düngung nährstoffärmer sind, kann sich hier auch eine interessante Wiesenpflanzenstruktur entwickeln. Ein Pflegeschnitt einmal im Jahr hat sich insofern bewährt, als man die Wiesenstruktur erhält. Dieser sollte bevorzugt erst im späteren Sommer erfolgen.
Eine weitere einfache Möglichkeit, um im Weinberg eine gewisse Vielfalt und Nahrungsmöglichkeiten für Insekten in der Fahrgasse zu erzeugen, stellt das alternierende Mulchen dar. In dem immer im Wechsel jede zweite Gasse befahren wird, sorgen wir für blühenden Nachschub ohne Mehraufwand.
Umstrukturierungsverfahren (UuU)
Wichtig: Die Auszahlung der Fördermittel muss im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis 17. Mai (Ausschlussfrist) bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt über FIONA beantragt werden. Nach dem 17. Mai 2021 eingehende Auszahlungsanträge sind von der Förderung ausgeschlossen!
Mit der Einreichung der Pfropfrebenrechnungen bzw. der Rechnungen für Tropfschläuche wird der Abschluss der jeweiligen Maßnahme angezeigt und die Vorort-Kontrolle ausgelöst. Die Rechnungen können Sie auch nach dem 17. Mai, jedoch bis spätestens 15. Juli, nachreichen.
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