Geringes Peronosporarisiko
Der „Wonnemonat“ Mai wird sich in diesem Jahr wohl nicht mehr von seiner wärmeren Seite zeigen. Die weiteren Aussichten bringen weiterhin gemäßigte Temperaturen zwischen 15- 20°C. Die niedrigen Nachttemperaturen im einstelligen Bereich halten das Peronosporarisiko gering. In den allermeisten Anlagen kann diese Woche noch mit einer Peronosporabekämpfung gewartet werden.
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Allgemeine Situation
Erfreulicherweise scheint die Frostgefahr so weit gebannt. In den nächsten Tagen sind keine Frosttemperaturen gemeldet. Wo noch nicht geschehen, können die Frostruten nun entfernt werden.
Die aktuellen Niederschläge sind zwar willkommen, jedoch liegen die Gesamtmengen bis jetzt nur etwas knapp über der Hälfte der Niederschlagssummen im langjährigen Schnitt. Die Niederschläge im Mai bewegten sich zwischen 35 und 55 Liter/m². Die weiteren Aussichten in den kommenden Tagen bleiben unbeständig. Aufgrund des fehlenden Wuchswetters verläuft die Entwicklung weiterhin moderat. In vielen Schwarzriesling-, Burgunder- oder Riesling- Anlagen ist noch wenig Blattmasse vorhanden. Vielerorts präsentiert sich ein sehr uneinheitliches Austriebsgeschehen. Dies ist bei der weiteren Überlegung zum Start der Pflanzenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Hier muss sehr differenziert beurteilt werden.
Eine erste Zeigertriebmeldung in einer Cabernet Dorsa-Anlage ist eingegangen. Dies zeigt, dass das Potential aus dem letzten Jahr bereits zum Tragen kommt. Letztjährige Befallsanlagen und gefährdete Sorten und Lagen sollten zur Mehltausanierung besonders im Auge behalten werden.
Pflanzenschutz
Peronospora:
Wie im letzten Rundschreiben erwähnt, ist eine Primärinfektion vom 11.05/12.05.21 in weit entwickelten Lagen und Sorten nicht ganz auszuschließen. Die Inkubationszeit für diese Bodeninfektion läuft zum Wochenanfang nach Pfingsten aus. Da die Niederschläge eher sanft gefallen sind und auch die Blattentwicklung überwiegend noch sehr gering war, ist von einer geringen Trefferwahrscheinlichkeit und somit von einer eher schwachen Primärinfektion mit geringem Risiko auszugehen.
Durch die momentan teilweise kräftigen Niederschläge waren weitere Bodeninfektionen möglich. Diese sind jedoch für eine aktuelle Pflanzenschutzmaßnahme nicht relevant. Ölflecken aus diesen Bodeninfektionen sind voraussichtlich erst zum Monatswechsel sichtbar.
Aus heutiger Sicht sind für Pfingsten keine Gewitter und Starkregenereignisse gemeldet. Auch die niedrigen Nachttemperaturen im einstelligen Bereich halten das Peronosporarisiko gering. In den allermeisten Anlagen kann diese Woche noch mit einer Peronosporabekämpfung gewartet werden. In sehr weit entwickelten Anlagen und frühen Sorten käme als absolute „Sondermaßnahme“ frühestens zum Wochenende eine Behandlung in Betracht. Zum Wochenende können die Wetterbedingungen nach Pfingsten besser beurteilt werden und bei unkritischen Bedingungen kann auch in weit entwickelten Anlagen noch gut über das Wochenende hinüber gewartet werden.
Zum Einsatz kommt bei einer ersten Behandlung ein Kontaktfungizid wie zum Beispiel Delan WG, Dithane Vino (Zulassung läuft aus! Lagerbestände sollten in der aktuellen Saison, vorzugsweise im Vorblütebereich, aufgebraucht werden) Folpan 500 SC, Folpan 80 WDG, Polyram. Phomopsis wird hierbei miterfasst.
Oidium:
In letztjährigen Befallsanlagen und gefährdeten Lagen/ Sorten sollte Oidium als Leitkrankheit betrachtet werden. Hier wäre dann bei der Abwägung zum Start der Pflanzenschutzsaison in diesen Anlagen beim Drei-Sechs-Blattstadium der Beginn anzusetzen. Sobald die Gescheine gut entwickelt sind, sollte hier ein erster Belag ausgebracht werden. Zum Einsatz kommt bei der ersten Behandlung Netzschwefel.
Beim Start der ersten Pflanzenschutzbehandlung sollte sehr differenziert vorgegangen werden. Dies macht Vorüberlegungen beziehungsweise Planung notwendig. Aus fachlicher Sicht macht die Behandlung von Anlagen im Ein-Zwei-Blattstadium keinen Sinn und entspricht nicht der guten fachlichen Praxis.
Vielerorts ist nach den zurückliegenden Niederschlägen, aufgrund des Bodenzustands, eine Befahrung nicht ratsam. Aufgrund des geringen Infektionsdruckes muss hier kein Risiko eingegangen werden und die Bodenschonung hat Vorrang.
Applikationstechnik
Vor allem bei den ersten Pflanzenschutzmaßnahmen ist auf eine gute Applikationstechnik in Bezug auf Abdrift zu achten. Grobtropfige und abdriftarme Düsen in Verbindung mit der richtigen Gebläseeinstellung wirken sich positiv auf die Reduzierung von Abdrift aus und verbessern die Belagsbildung. Von weitem sichtbare Spritznebel entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis und wirken sich negativ auf die Außendarstellung des Weinbaus aus.
Stocktriebe entfernen
Wer das „Stämmleputzen“ chemisch erledigen will, sollte den richtigen Zeitpunkt finden. Zuverlässig erfasst werden Stockaustriebe bis zu einer Länge von maximal 15-20 cm bei guter Benetzung. Ungünstige Windverhältnisse in dieser Zeit verursachen häufig Probleme. Wegen Abdriftgefahr und damit Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden.
Über eine Sondergenehmigung war es 2020 möglich mit den Pflanzenschutzmitteln Shark und Quickdown bei „allen“ Rebsorten die Stocktriebe chemisch auszubrechen. Eine erneute Notfallzulassung für diese Mittel für die Saison 2021, die den Einsatz über das regulär zugelassene Sortenspektrum erweitert, wurde nicht beantragt. Somit sind beim Einsatz die jeweiligen Sortenbeschränkungen zu beachten (Siehe nachfolgende Übersicht in der Tabelle).
Pflanzrechte
Achtung bei längeren Brachezeiten!
Das Regierungspräsidium weist dringend darauf hin, dass die Brachezeit nach aktuellem Weinrecht begrenzt ist. Entscheidend ist immer der in der Weinbaukartei eingetragene Tag der Rodung. Von diesem Datum ab kann der Betrieb, der die Rodung gemeldet hat, exakt drei Jahren lang dieselbe Fläche wieder anpflanzen, ohne eine besondere Genehmigung beantragen zu müssen. Liegt das geplante Pflanzdatum jenseits der Dreijahresfrist, muss rechtzeitig ein Antrag zur Verlängerung beim Regierungspräsidium gestellt werden. Die Anträge auf Verlängerung können nur bis zum Ende des zweiten auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres (Weinwirtschaftsjahr 01.08.-31.07.) gestellt werden. Die Genehmigung gilt dann für den Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem sie erteilt wurde.
Am besten verständlich wird dies mit Beispielen:
- Erstes Beispiel: Bei einer Rodung am 10.01.2019 und einer beabsichtigten Anpflanzung nach dem 10.01.2022 muss der Antrag auf Genehmigung der Wiederbepflanzung bis spätestens 31.07.2021 gestellt sein. Erfolgt die Genehmigung zum Beispiel am 15.07.2021, kann bis 15. Juli 2024 gepflanzt werden.
- Zweites Beispiel: Bei einer Rodung am 10.05.2019 und einer beabsichtigten Anpflanzung bis 10.05.2022 muss kein Antrag gestellt werden.
Anträge zur Widerbepflanzung sind beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen. (? LINK zum Antrag und Pflanzrechtsinformation des Regierungspräsidiums)
Sonstiges und Mittelmenge
- Umstrukturierung:
- Sanktionsregeln bei Überbeantragung beachten! Nach der Pflanzung bis zum Einreichen der Rechnung (spätestens 15.07.2021) kann die beantragte Fläche bei Bedarf noch korrigiert werden. Bei einer Überbeantragung von mehr als 20% erfolgt eine Sanktionierung. Als Hilfsmittel kann auch über die Stockzahl und den jeweiligen Standraum die Fläche abgeschätzt werden.
- Meldung außerplanmäßig gerodeter Rebflächen, für die für das Pflanzjahr 2022 oder später eine Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragt werden soll: Die betrifft nur Rebflächen, welche im Ausnahmefall aufgrund von Frost/ Hagel vorzeitig, also jetzt schon, gerodet werden und diese nicht bei der aktuellen Meldung zur Weinbaukartei erfasst wurden. Das Meldeformular ist auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes zu finden (klick hier).
- Ansiedlung von Raubmilben in Junganlagen: Die abgeschnittenen Frostruten aus Anlagen mit gutem Raubmilbenbesatz, lassen sich gut als Spenderholz für Junganlagen zur Erhöhung des Raubmilbenbesatzes verwenden.
- Die Mittelmenge für eine erste Behandlung errechnet sich aus dem einfachen Basisaufwand.
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