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Investitionen in moderne Landmaschinentechnik

Längere Lieferfristen und größere Auswahlmöglichkeiten

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat die Lieferfrist für Landmaschinen im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft verlängert und die Auswahl ausgeweitet. So soll ein größtmöglicher Mittelabfluss gewährleistet werden.

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Mit dem Start des eine Milliarde Euro starken Programms im vergangenen Jahr hatte die Bundesministerin einen Modernisierungsschub der Landwirtschaft angestoßen. Modernste Technik wird gefördert, zum Beispiel das passgenaue Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln. So werden Klima- und Umweltschutz auf der einen und Erntesicherung und Wirtschaftlichkeit auf der anderen Seite zusammengebracht.

Lieferfähigkeit der Hersteller eingeschränkt

Auch aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist aktuell aber die Produktionskapazität und damit die Lieferfähigkeit der Hersteller von Maschinen und Geräten beeinträchtigt. Die Lieferung innerhalb der in der Bewilligung vorgegebenen Frist ist dadurch nicht immer gewährleistet.

Hierauf reagiert Bundesministerin Julia Klöckner. Sie hat beschlossen, dass die Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das Jahr 2022 beantragen können. Anträge hierfür können ab dem 1. August 2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden.

  • Als Nachweis der Lieferschwierigkeit ist dem Übertragungsantrag eine Bestätigung des Anbieters (Händler beziehungsweise Hersteller) beizufügen, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht lieferbar ist.
  • Weitere Informationen zum Verfahren der Beantragung werden auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank bekannt gegeben.

Ersatz aus der gleichen Kategorie

Darüber hinaus gilt ab sofort eine weitere Erleichterung für die Landwirte: Bisher konnte ein Zuwendungsempfänger im Falle von nachgewiesenen Lieferengpässen nur dann auf einen anderen Fördergegenstand der gleichen Produktkategorie wechseln, wenn der neue Fördergegenstand zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung bereits auf der Positivliste verzeichnet war.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat diese Regelung gelockert, damit möglichst viele Betriebe von der Förderung im Sinne des Klimaschutzes profitieren: Ab sofort kann auch eine Maschine der gleichen Kategorie gefördert werden, die erst nach der ursprünglichen Antragstellung auf die Positivliste aufgenommen wurde. Auch hier müssen entsprechende Nachweise für die Lieferschwierigkeiten zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden.

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