Deutscher Weinbauverband (DWV) begrüßt den politischen Kompromiss
Am Donnerstag und Freitag vergangener Woche konnte eine Einigung bei den Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 erzielt werden. Der DWV begrüßt den Abschluss der Verhandlungen und bedankt sich bei den Verantwortlichen für die geschaffene Planungssicherheit.
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Der Deutsche Weinbauverband (DWV) setzte sich gemeinsam mit den entsprechenden Verbänden auf Europäischer Ebene, COPA-COGECA, dem Comité Vins (CEEV) und der European Federation of Origin Wines (EFOW) für die Verbesserungen auf Seiten des Weinbaus ein. Er stand in engem Austausch mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie den Vertreter*innen der Europäischen Kommission.
Einigungen
Während der Verhandlungen einigten sich das EU-Parlament und der Rat in Bezug auf die Weinbranche in der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) unter anderem auf folgende Punkte:
- Das bisherige Genehmigungssystem für Rebpflanzungen mit einer Begrenzung der Neuanpflanzungen auf maximal ein Prozent wird bis 2045 verlängert. Dabei sind zwei Halbzeitüberprüfungen zur Evaluierung vorgesehen.
- Es wird einen einheitlichen und spezifischen Rahmen für die Kennzeichnung von Wein in Bezug auf die Brennwertdeklaration und die Angabe von Zutaten geben, der nur für den Brennwert eine verpflichtende Angabe auf dem Etikett vorsieht. Die Angabe der Zutaten soll dagegen auch in elektronischer Form möglich sein. Damit nimmt die Weinbranche eine Vorreiterrolle bei der digitalen Bereitstellung von Informationen auf dem Etikett ein.
- „Teilweise entalkoholisierte“ und „entalkoholisierte Weinbauerzeugnisse“ werden genauer definiert.
Neues Förderinstrument: Eco-Schemes
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der politischen Einigung stellen die Eco-Schemes dar, ein neues Förderinstrument, welches Landwirt*innen und Winzer*innen für höhere Ökosystemleistungen entlohnen soll. Hierfür ist ein Budget von 25 Prozent in der ersten Säule vorgesehen, mit einer Lernphase von zwei Jahren bis 2025. Zehn Prozent der Einkommensstütze müssen zugunsten kleinerer Betriebe (in Deutschland bis zu 40 beziehungsweise 60 ha) umverteilt werden.
Die neue GAP ab 2023 ist ergebnisorientiert, das heißt die Mitgliedstaaten werden einen jährlichen Leistungsbericht vorlegen müssen. Sie können auch von der Kommission aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen.
DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Generalsekretär Christian Schwörer äußerten sich zufrieden über den Abschluss der Verhandlungen und begrüßten die für die Weinbranche erzielten Ergebnisse: "Insbesondere die Regelung zu den Neupflanzrechten entspricht den Erwartungen unserer Weinerzeuger*innen. Wir danken den Bericht- und Schattenberichterstatter*innen und auch den deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, aber auch unserem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für ihre Unterstützung und Entschlossenheit. Wir hoffen, dass die konkrete Umsetzung des nationalen Strategieplans möglichst praxisnah erfolgt und werden uns in diesem Prozess im Sinne unserer Mitgliedsverbände einbringen.“
Mit der Verabschiedung der ersten GAP-Gesetze in Bundestag und Bundesrat wurde bereits der Grundstein für die nationale Umsetzung der Beschlüsse auf Brüsseler Ebene gelegt. Der DWV wird sich auch weiterhin für eine realistische Ausgestaltung der noch ausstehenden Gesetzestexte und Verordnungen einsetzen und steht in engem Austausch mit seinen Mitgliedsverbänden.
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