Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Landwirtschaftliche Alterskasse

Antrag auf Beitragszuschuss stellen

Der Monatsbeitrag an die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) kann durch einen Beitragszuschuss um bis zu 60% reduziert werden. Wer diesen Zuschuss in Anspruch nehmen möchte, sollte den Antrag bei der LAK bis zum 31. Juli 2021 stellen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
 Das Einkommen nach dem letzten Steuerbescheid bestimmt den Monatsbeitrag an die Landwirtschaftliche Alterskasse. Besonders junge Unternehmer:innen und Geringverdiener:innen können allerdings einen Beitragszuschuss in Anspruch nehmen.
Das Einkommen nach dem letzten Steuerbescheid bestimmt den Monatsbeitrag an die Landwirtschaftliche Alterskasse. Besonders junge Unternehmer:innen und Geringverdiener:innen können allerdings einen Beitragszuschuss in Anspruch nehmen. Looken/shutterstock.com
Artikel teilen:

Der Monatsbeitrag an die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) kann durch einen Beitragszuschuss um bis zu 60% reduziert werden.

Auch für junge Unternehmer:innen interessant

Die Einkommensgrenze für den Beitragszuschuss wurde durch Gesetz zum 1. April 2021 um über 50% erhöht und beträgt nun jährlich 23.688 Euro (West) bzw. 22.428 Euro (Ost). Maßgeblich ist grundsätzlich das Einkommen nach dem letzten Steuerbescheid. Interessant ist der Beitragszuschuss deshalb nicht nur für kleinere Betriebe, sondern auch für Zeiten mit geringem Einkommen und insbesondere auch für junge Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn solange in den Steuerbescheiden noch kein Einkommen aus Land-/Forstwirtschaft festgestellt wird, muss es in der Regel nicht angerechnet werden. Aufgrund der deutlich angehobenen Einkommensgrenzen hat sich die Zahl der zuschussberechtigten Beitragszahler erhöht. Liegen alle Voraussetzungen für einen Zuschuss vor, kann dieser sogar noch rückwirkend ab 1. April 2021 bewilligt werden, wenn der Antrag bis zum 31. Juli 2021 bei der LAK eingeht.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Bei späterer Antragstellung wird der Zuschuss ab dem Antragsmonat gewährt. Ein Beitragszuschuss kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an versicherung@svlfg.de beantragt werden. Das Formular ist auf der Internetseite www.svlfg.de/beitragszuschuss zu finden oder es wird auf Anforderung zugesendet. Darüber hinaus kann der Antrag auch online über https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/ gestellt werden. Hierfür ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren