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Antragsverfahren Rebflächenumstellung

Stärkung des Weinbaus

Wer Maßnahmen zur Umstrukturierung der Zeilenbreite und Sortenumstellung von Rebflächen beantragen möchte, kann dies seit dem 2. August 2021 tun. Zur Antragsstellung sind einige Hinweise zu beachten.
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Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, dass ab 2. August 2021 Anträge zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gestellt werden können. Die Antragstellung ist bis 30. September 2021 möglich.

Zur Erinnerung nochmals folgende Informationen zum Antragsverfahren:

Es können wieder Maßnahmen zur Umstrukturierung der Zeilenbreite und Sortenumstellung von Rebflächen beantragt werden. Ebenso die Installation von Tropfbewässerungsanlagen. Auch die Förderung einer Querterrassierung von Steillagen ist möglich. Für alle Vorhaben müssen die beantragten Flächen zum Zeitpunkt der Antragstellung bestockt sein (dies gilt auch für die Maßnahme Tropfbewässerung). Alle Rebstöcke müssen unbedingt stehen bleiben!

Vorzeitige Rodung

Nach Antragsschluss werden die Flächen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle stichprobenmäßig überprüft, ob sie die Bedingungen zur Förderung der beantragten Maßnahme erfüllen. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen erhalten die Antragsteller die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Wird festgestellt, dass mit der Rodung vorzeitig begonnen wurde, wird die Maßnahme auf dem betreffenden Feldstück abgelehnt.

Als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt:

• Bei der Umstrukturierung und Querterrassierung die Rodung der Rebstöcke; jedoch nicht das Entfernen der einjährigen Triebe und des Drahtrahmens.

• Bei der Sortenumstellung die Rodung der Rebstöcke und das vollständige Abschneiden der einjährigen Triebe. Das (maschinelle) Einkürzen der Triebe ist zulässig. Zur Sortenbestimmung müssen die Reben noch über einjährige Triebe verfügen, sodass eine eindeutige Bestimmung der Rebsorte vor Ort möglich ist.

• Bei der Sortenumstellung, Umstrukturierung und Querterrassierung, die Lieferung des Pflanzgutes; jedoch nicht die Bestellung des Pflanzgutes.

• Bei der Maßnahme Tropfbewässerung der Kauf der Tropfschläuche

Verschiedene Alternativen möglich

Der Antragsteller hat die Möglichkeit unterschiedliche Durchführungszeiträume zu wählen:

Es kann bis 30. September 2021

• ein Antrag für das Zahlungsjahr 2022 eingereicht werden: der Antragsteller hat bis 31. Mai 2022 Zeit, für die bewilligten Vorhaben die Fertigstellung zu melden.

• ein weiterer Antrag kann für das Zahlungsjahr 2023 gestellt werden: der Antragsteller hat dann bis 31. Mai 2023 Zeit, die Fertigstellung der bewilligten Vorhaben zu melden. Der zweijährige Durchführungszeitraum bietet die Möglichkeit z. B. für ein Brachejahr mit anschließender Wiederanpflanzung bis Mai 2023.

Je Auszahlungsjahr kann nur ein Antrag gestellt werden. Antragsergänzungen nach dem 30. September 2021 sind nicht mehr möglich.

Dies gilt auch bei gewähltem 2-jährigen Durchführungszeitraum! Geplante Flächenzugänge nach der Ernte 2021 können bis 30. September 2021 bereits mit beantragt werden. Eine schriftliche Nutzungsberechtigung vom Eigentümer muss vor der Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bei der LWG eingereicht werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der unterschriebene Original-Antrag einschließlich erforderlicher Anlagen kann sowohl per Brief als auch per Fax oder als E-Mail übermittelt werden. Wenn sie einen Antrag per E-Mail einreichen bzw. Unterlagen nachreichen, bitten wir sie, eine eindeutige Zuordnung der Dokumente, z. B. durch Angabe der Betriebsnummer und „Förderantrag WBA 2021“, zu gewährleisten. Die Dokumente müssen lesbar und als PDF-Dokument übermittelt werden. Mehrseitige Dokumente können als eine Datei eingescannt werden.

Das aktuelle Merkblatt sowie weitere Informationen und die Unterlagen zum Antrag auf Unterstützung finden sie im Förderwegweiser des StMELF unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Weinbau – Teil A: Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen). Steht kein Internetzugang zur Verfügung können die Antragsunterlagen bei der LWG angefordert werden.

Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau wenden: 

An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim

Tel. 0931/9801 – 3522, Inge Schömig,

- 3521 Peter Wolter

FAX 0931/9801 – 3510

Mail: poststelle@lwg.bayern.de

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