Jetzt auf Traubenfäule achten
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Allgemeine Situation
Die aktuell kühle, windige und feuchte Witterung bringt nur kleine Reifefortschritte in den Rebanlagen. Regional unterschiedlich sind am vergangenen Wochenende Niederschläge zwischen 15 und 50 L/m² gefallen, im Hohenlohekreis nochmals lokal vermischt mit Hagel.
Angesichts der wüchsigen Bedingungen und vielfach großen, kompakten Trauben sind größere Niederschlagsmengen in der Reifephase grundsätzlich kritisch zu betrachten. Eine trockene, mäßig warme aber sonnige Witterung wäre für den Reifefortschritt und die Gesunderhaltung der Beeren absolut wünschenswert. Zumindest bis zum Monatswechsel wird dieser Wunsch jedoch nicht erfüllt: Es bleibt bei dem kühlen Schauerwetter, wobei aktuell zumindest keine größeren Regenmengen prognostiziert werden.
Positiv zu vermerken ist, dass die aktuelle Wetterlage für die Ausbreitung der Schadpilze wie Echter und Falscher Mehltau eher ungünstige Bedingungen bietet. Auch eine erhöhte Wespenpopulation ist bisher in den Rebanlagen nicht zu beobachten.
Traubenfäulen
Das starke Beerenwachstum und die oft dicht gepackten Trauben lassen mögliche Fäulnisprobleme erwarten, wenn die Witterung weiterhin wechselhaft bleibt. Zur Vorbeugung von Traubenfäulen ist eine weitestgehend freigestellte Traubenzone anzustreben. Bei gefährdeten Sorten gilt dies ebenso zur Verhinderung eines möglichen KEF-Befalls. In den Frühsorten mit weichen bzw. umgefärbten Beeren sollten die Arbeiten in der Traubenzone bereits abgeschlossen sein. Hier können sonst Verletzungen entstehen, die zu einer Erhöhung der Fäulnisgefahr führen.
In späten Sorten mit noch harten Beeren können händische Nacharbeiten zur Freistellung der Traubenzone noch durchgeführt werden.
Kirschessigfliege
Die aktuelle Witterung ist grundsätzlich förderlich für die Entwicklung der Kirschessigfliege. Die Tiere bleiben bei Temperaturen von über 10°C aktiv, das Optimum liegt bei ca. 20 bis 25°C.
Bis jetzt sind im Beratungsgebiet glücklicherweise nur sehr vereinzelt Weinberge mit nennenswertem KEF-Befall zu finden. Auch im VitiMonitoring zeigen sich in ganz Baden-Württemberg nur punktuell ansteigende Befallszahlen, insbesondere bei den frühen Rebsorten wie Acolon oder Dornfelder an den bekannt gefährdeten Standorten.
Bei genauerer Betrachtung der befallenen Standorte bestätigt sich neben den bekannten Randeffekten (durch Wald, Hecken, etc.) auch wieder einmal der Einfluss der weinbaulichen Kulturführung. Insbesondere bei mangelnder Entblätterung und in übermäßig wüchsigen Weinbergen zeigt sich verstärkter Befall, denn in diesen dunklen und schlecht belüfteten Bereichen halten sich die Tiere bevorzugt auf. Zudem ist in wüchsigen Beständen die Beerenhaut weniger widerstandsfähig und gleichzeitig hängen große, schwere Trauben übereinander.
Verstärkend kommt lagenweise der mehrfache Hagelschlag hinzu: insbesondere bei frühen Sorten sind offene Stellen zu finden, die bei der aktuellen Witterung auch nur bedingt eintrocknen können. An offenen Beeren bei der Rebsorte Acolon und Dornfelder wurde in dieser Woche verstärkt Eiablage durch die heimische Essigfliege und KEF festgestellt.
Informationen zur tagesaktuellen KEF-Situation können Sie über die Plattform Vitimeteo-Monitoring abrufen: https://www.vitimeteo.de (→ Monitoring → bei Klasse „Probe/Bonitur“ die Gruppe „Schädling“ auswählen → Objekt „KEF Eiablage Probe“ auswählen).
Die aktuelle Situation wurde am 25. August intensiv in der „Arbeitsgruppe KEF“ des Weinbauverbands Württemberg diskutiert. Eine generelle Behandlung der Frühsorten wie z.B. Acolon, Dornfelder oder Regent wird aktuell nicht empfohlen. Jedoch ist es sinnvoll, insbesondere in Randlagen, an bekannt gefährdeten Standorten und auch in Flächen mit frischem Hagelschlag auch hier nur bei den frühreifen gefährdeten Rebsorten) die Situation genau zu beobachten und bei ersten festgestellten Symptomen eine Behandlung in Erwägung zu ziehen. Aufgrund der wechselhaften Witterung und der Abwaschungsgefahr der Pflanzenschutzmittel erscheint eine Behandlung frühestens ab dem Monatswechsel und damit erst nach den angekündigten Niederschlägen als sinnvoll.
Grundsätzlich ist zu beachten:
Nur bei aktuell beginnendem Befall (Eiablage, Safttropfen, eingedellte Beeren mit schäumendem Inhalt) ist eine Behandlung in früh reifenden gefährdeten Sorten anzuraten. Rein vorbeugende Einsätze von Insektiziden sind nicht zielführend.
Bei geplanten Behandlungen muss die Wartezeit zwingend eingehalten werden können. Aktuell ist dies sicherlich noch kein Problem. Insbesondere in Hagelflächen muss jedoch angezweifelt werden, ob mit einer Insektizidbehandlung gegen KEF eine wesentliche Verbesserung der Gesamtsituation erreicht werden kann.
Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die evtl. Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie beispielsweise Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- bzw. Heckenstrukturen zu berücksichtigen. Generell sind geplante Behandlungen im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen! Achten Sie auf die Hinweise ihres Vermarktungsbetriebes!
Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege stehen in diesem Jahr vier Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Neben der Anwendung von Mospilan (B4), Minecto One (B1) und SpinTor (B1) ist in diesem Jahr über eine Notfallgenehmigung auch wieder Surround (B4) möglich.
Hinweise zu Surround:
In diesem Jahr ist mit Surround wiederum ein Präparat mit repellenter
(abschreckender) Wirkung zugelassen. Der Wirkstoff Aluminiumsilikat ist auf Kaolinbasis und besteht damit aus fein zermahlenem Gesteinsmehl. Aus der Schweiz und aus Franken wird von guten Praxisergebnissen berichtet, Versuche im Beratungsgebiet im vergangenen Jahr waren nicht immer komplett zufriedenstellend. Problematisch und erklärungsbedürftig ist die weiße Verfärbung der Trauben zu sehen. Daher sollte der geplante Einsatz immer mit dem Vermarktungsbetrieb abgestimmt werden und evtl. durch Hinweisschilder an der Fläche auf die nicht insektizide Wirkung des Mittels hingewiesen werden. Ein Vordruck des Weinbauverbandes Württemberg wird beiliegend zum Rebschutzhinweis versandt.
Voraussetzungen für den Einsatz:
Frühzeitige Applikation bei visueller Beobachtung von KEF und entsprechend fortgeschrittener Verfärbung Beidseitige Applikation nur in die Traubenzone.
Nahezu vollständige Entblätterung empfehlenswert. Nur dann kann die Kaolinbrühe die Trauben rundum bedecken. Je nach Traubensorte, Kompaktheit und bei übereinanderhängenden Trauben wird das Innere und der Stielansatz der Beeren mitunter dennoch nur mangelhaft abgedeckt.
Die zulässige Aufwandmenge beträgt 24 kg/ha, die Wassermenge sollte bei etwa 400 L/ha liegen.
Flach- und Schrägbogen mit kompakter Traubenzone ist besser geeignet als Pendelbögen.
Eine schräge Anströmung der Traubenzone mit geringstmöglichem Luftstrom verbessert ebenfalls die Belagsbildung. Bei kleinen Flächen ist eine gezielte Ausbringung mit einem Rückensprühgerät anzuraten.
Zu feine Düsenfilter könnten sich mit der Zeit zusetzen, daher werden größere Düsenkaliber und Filtereinsätze empfohlen. In letztjährigen Versuchen hat sich eine Applikation mit herkömmlichen Hohlkegeldüsen im Vergleich zu Injektordüsen als vorteilhaft erwiesen.
Das Produkt ist fertig formuliert, der Zusatz von einem Netzmittel (z.B.
Heliosol 0,75 - 1 L/ha, Gondor 0,5 l/ha, Pro Agro 150-200 ml/ha) wird von Firmenseite dennoch empfohlen.
Nach entsprechenden Niederschlägen und sichtbarer Abwaschung ist der Belag zu erneuern.
Allgemeine Informationen zur KEF entnehmen Sie bitte dem Merkblatt mit den Empfehlungen zur Kirschessigfliege im Weinbau <https://wbi.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E939344895/MLR.LEL/PB5Documents/wbi/015%20Rebschutzhinweise/WBI_2021%20Rebschutzhinweise/Empfehlungen%20KEF%20im%20Weinbau%202021-V1.pdf>
Hinweis zum Bienenschutz:
Nach der Bienenschutzverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) nicht in von Bienen beflogenen Weinbergen eingesetzt werden (saftende Trauben, Honigtau, blühende Unkräuter). Daher blühende Begrünungen vor einem Insektizideinsatz mulchen und Insektizide erst vor/nach Beendigung des täglichen Bienenflugs (kurz vor Sonnenuntergang / kurz nach Sonnenuntergang) einsetzen. Dies deckt sich auch mit den Hauptaktivitätsphasen der KEF. Beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Weiter bitten wir zu beachten, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.
Umstrukturierungsverfahren 2022
Bitte denken Sie daran, dass dieses Jahr der letzte Abgabetermin des Umstrukturierungsantrags am 31. August 2021 ist. Bis dorthin müssen die Anträge am zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein.
In eigener Sache:
Weinbauberater Zipf ist vom 30. August bis zum 05. September im Urlaub. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Landwirtschaftsamtes Bad Mergentheim (07931/4827-6302) oder an die Weinbauberatung am
Landwirtschaftsamt Heilbronn (Frau Dickemann 07131/994-7111 oder Herr Neumann 07131/994-7353).
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel sind immer zu beachten.
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