FAKT-Vorantragsverfahren für den Antrag 2022
Der Antragszeitraum für das FAKT-Vorantragsverfahren endet am 15. Dezember 2021. Sollte der Vorantrag bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor.
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Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2022 sollte von allen FAKTAntragstellern ein Vorantrag gestellt werden, in welchem sie erklären, ob sie den bisherigen mindestens 5-jährigen Verpflichtungsumfang beibehalten bzw. um ein weiteres Jahr verlängern wollen, diesen erweitern möchten oder beabsichtigt ist in weitere FAKT-Maßnahmen neu einzusteigen. Dies betrifft insbesondere auch die Tierwohlmaßnahmen mit ihrer einjährigen Verpflichtungslaufzeit.
Nicht verpassen!
Bitte beachten Sie, dass spätestens am 15. Dezember 2021 der Vorantrag zwingend abzuschließen ist, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor.
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