Neues zur Hinzuverdienstregelung
Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) bleiben auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstregelungen ausgesetzt.
- Veröffentlicht am

Bei etwa 4.000 von insgesamt 115.000 Rentenbeziehern müsste die Landwirtschaftliche Alterskasse ohne die Aussetzung der Regelungen das Einkommen bei deren vorzeitigen Altersrenten berücksichtigen.
Geändertes Infektionsschutzgesetz hat Auswirkungen
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird in der AdL weiterhin bis Ende des Jahres 2022 bei vorzeitigen Altersrenten Hinzuverdienst nicht angerechnet.
Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die angehobenen Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten bis Ende des Jahres 2022 bestehen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.