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Sonderprogramm biologische Vielfalt

Aufruf zur Einreichung neuer Projekte

Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt werden praxisrelevante und forschungsorientierte Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Biodiversität im Land umgesetzt. Akteurinnen und Akteure aus der Wissenschaft und der Praxis werden zur Einreichung neuer Projektanträge für die Jahre 2022/2023 aufgerufen. Dies ist bis zum 28. Februar 2022 möglich.

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Das Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen
Vielfalt im Bereich Landwirtschaft ist bereit für neue Projekte.
Das Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Bereich Landwirtschaft ist bereit für neue Projekte.Kondor83/Shutterstock
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Das vor vier Jahren in Baden-Württemberg gestartete Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt ist und bleibt bundesweit einmalig. Die seit Beginn des Programms auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Forschungsprojekte konnten insbesondere für die praktische Landwirtschaft wertvolle und erkenntnisreiche Ergebnisse erzielen. Auch im Jahr 2022 soll das Sonderprogramm in der Landwirtschaft eine wichtige Grundlage für die Förderung von Maßnahmen- und Forschungsprojekten bilden und seine Vorbildwirkung weiter entfalten können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (27. Dezember).

Neue Projekte braucht das Land

Akteurinnen und Akteure aus der Wissenschaft und der Praxis sind dazu aufgerufen, innovative Forschungsansätze, Vorhaben zur Erstellung empirischer Studien, Konzepte, Methoden, Verfahren und Maßnahmen einzureichen. Die Projekte sind für maximal zwei Jahre angesetzt und sollen einen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt und der Erhaltung der Biodiversität in der Landwirtschaft leisten. Die Ergebnisse und Forschungserkenntnisse aus den eingereichten Projekten sollen praxistauglich sein und einen Mehrwert für eine biodiversitätsfördernde Landwirtschaft haben.

Frist beachten

Die Projektanträge können bis zum 28. Februar 2022 beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz digital eingereicht werden. Alle weiteren Informationen, Unterlagen sowie das Antragsformular finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-undlandnutzung/sonderprogramm-biologische-vielfalt/foerderung-biol-vielfalt

Informationen zum Sonderprogramm

Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt werden vielfältige Projekte des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie des Ministeriums für Verkehr umgesetzt.

Nähere Informationen zum Sonderprogramm finden Sie unter https://mlr.badenwuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-undlandnutzung/sonderprogramm-biologische-vielfalt/.

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