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Mehrgefahrenversicherung

Jetzt auf Nummer sicher gehen

Vom 1. Januar bis einschließlich 1. März 2022 können bayerische Obstbauern und Winzer, die sich gegen Frost, Sturm oder Starkregen versichern wollen, jetzt einen Antrag auf die staatliche Förderung ihrer Mehrgefahrenversicherung stellen.

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Wer sich in Bayern gegen Hagel-, Frost- und Sturmschäden absichern will, sollte jetzt einen Antrag auf Mehrgefahrenversicherung stellen.
Wer sich in Bayern gegen Hagel-, Frost- und Sturmschäden absichern will, sollte jetzt einen Antrag auf Mehrgefahrenversicherung stellen.agrofruti/Shutterstock
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Bayerische Obstbauern und Winzer, die sich gegen Frost, Sturm oder Starkregen versichern wollen, können jetzt einen Antrag auf die staatliche Förderung ihrer Mehrgefahrenversicherung stellen. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, läuft die Antragsfrist von 1. Januar bis einschließlich 1. März 2022. „Die vergangenen Jahre mit ihren Wetterkapriolen haben uns eindrucksvoll vor Augen geführt, wie schnell die Ernte in Gefahr geraten kann. Deshalb hoffe ich sehr, dass sich unsere bayerischen Obstbauern und Winzer wieder möglichst breit am Förderprogramm beteiligen“, sagte Michaela Kaniber.

Profitable Hilfe für die Obst- und Weinwirtschaft

Das „Bayerische Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau“ (BayVOW), das zu Beginn des Jahres als Pilotprojekt gestartet war, bezuschusst die Prämien für Ertragsversicherungen mit bis zu 50 Prozent. Die Nachfrage im ersten Jahr war groß: 450 Anträge auf Förderung der Mehrgefahrenversicherung wurden eingereicht. Damit wurden rund 3.000 Hektar versichert, also jeder vierte Hektar im Obst- und Weinbau. „Vor wenigen Tagen wurden fast alle dieser förderfähigen Anträge ausbezahlt. Mit rund 860.000 Euro haben wir die Risikovorsorge dieser Betriebe gestärkt. Viele haben schon heuer davon profitiert und ihre erlittenen Schäden ersetzt bekommen“, so die Ministerin.

Jetzt online beantragen

Für die Anträge zum Sonderprogramm ist eine Betriebsnummer notwendig. Das Förderverfahren wird vollständig digital abgewickelt. Der Link zur Antragstellung sowie weitergehende Informationen sind ab Anfang Januar im Förderwegweiser des Ministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufbar.

 

 

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