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Obst- und Weinbauförderung

Start des Bayerischen Sonderprogramms

Das Bayerische Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse im Obst- und Weinbau (BayVOW) soll auch in diesem Jahr wieder ermöglicht werden. Die Versicherungsprämien für Frost, Starkregen und Sturm werden daurch bezuschusst.

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Das Bayerische Sonderprogramm für
Versicherungsprämienzuschüsse im Obst- und Weinbau (BayVOW) ermöglicht auch in 2022 Förderungen.
Das Bayerische Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse im Obst- und Weinbau (BayVOW) ermöglicht auch in 2022 Förderungen.Pixabay
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Die LWG informiert: Auch im Januar 2021 ist wieder geplant Förderungen über das Bayerische Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse im Obst- und Weinbau (BayVOW) zu ermöglichen.

Obst- und Weinbaubetriebe können dann wieder bis zu 50 % Zuschuss zu den Versicherungsprämien für Frost, Starkregen und Sturm erhalten.

Wichtig für Antragsteller

Auch bereits in 2021 geförderte Antragsteller müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie weiterhin am Förderprogramm teilnehmen wollen. Für diesen Kreis können bereits bestehende und schon 2021 geförderte Versicherungsverträge auch weiterhin gefördert werden.

Für neue Antragsteller bzw. neue Verträge ist es unerlässlich, dass der Förderantrag VOR Abschluss eines Versicherungsvertrages gestellt wird.

Weiterhin gilt für alle Antragsteller die Verpflichtung einen Mehrfachantrag zu stellen. Bis einschließlich 16. Mai müssen im Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) sämtliche Flächen, auf die sich der Versicherungsvertrag bezieht, erfasst sein.

Informieren Sie sich ausführlich

Weitere Informationen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten rechtzeitig veröffentlicht. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 01. Januar 2022 bis 01. März 2022 möglich.

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Förderwegweiser Bayern unter folgendem Link: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/262309/index.php.

Bei Fragen können Sie sich – wegen der Weihnachtsferien - ab dem 10. Januar 2022 an Dr. Juliane Urban (juliane.urban@lwg.bayern.de, Tel.: 0931 9801-3519) wenden.

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