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Württemberg

Auf Knospenschädlinge achten

Der neue Weinjahrgang rückt mit großen Schritten näher. Daher ist es an der Zeit, Maßnahmen gegen den Traubenwickler und verschiedene Knospenschädlinge zu ergreifen und für gute schädlingsfreie Bedingungen zu sorgen.

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Wichtig ist,
dass die Fraßtätigkeit von Rhombenspannern und Erdraupen möglichst früh erkannt wird.
Wichtig ist, dass die Fraßtätigkeit von Rhombenspannern und Erdraupen möglichst früh erkannt wird.Pixabay
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Noch sind die Reben in der Winterruhe. Mit zunehmender Wärme wird es nicht mehr lange dauern, bis das Bluten beginnt. Erste Anzeichen für den neuen Weinjahrgang. Nachdem es nicht oder teilweise gerade mal so zu Eiswein gereicht hat, ist festzustellen, dass die winterlichen Tiefsttemperaturen zu keinen Frostschäden geführt haben können. Was Spätfröste betrifft, muss abgewartet werden.

Verwirrmethode

Der Flugbeginn des Traubenwicklers ist ab einer Temperatursumme von etwa 900 Kd (Gradtage) zu erwarten. Das Aushängen der Ampullen soll ab etwa 750 Kd erfolgen. Aus heutiger Sicht empfiehlt sich daher ein Aushängtermin am ersten oder zweiten Aprilwochenende. Also vor Ostern. Zur regionalen Einschätzung des Aushängtermins finden Sie den aktuellen Stand der Temperatursummen auf Vitimeteo. Generell ist es besser, einige Tage zu früh als zu spät auszuhängen.

Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass beantragte Flächen auch tatsächlich abgehängt sind. Dies gilt auch für Brachflächen (Schnüre oder Einzelpfählchen). Wenn Brachflächen nicht behängt sind, müssen diese aus dem Förderantrag gestrichen werden. Dies wird kontrolliert! Die Abgabe des Antrages für die Beantragung von Fördermitteln muss vor Ausbringung der Dispenser erfolgen.

Knospenschädlinge

Rhombenspanner und vor allem Erdraupen können durch Augenfraß stärkere Schäden verursachen. Wichtig ist, dass die Fraßtätigkeit möglichst früh erkannt und der Schädling eindeutig bestimmt wird. Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner ist auch tagsüber in Tarnstellung auf den Bogreben bzw. am Drahtrahmen zu finden. Kontrollieren Sie Ihre Rebanlagen daher ab dem Knospenschwellen in regelmäßigen Abständen. Bei Erdraupen erzielt man den besten Bekämpfungserfolg durch Absammeln nach Einbruch der Dunkelheit – ein gutes Beispiel für den integrierten Pflanzenschutz im Weinbau.

Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward (Aufbrauchfrist bis 19.09.2022!), Mimic und Spin Tor zugelassen. Spin Tor und Steward sind allerdings bienengefährlich und dürfen nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche nichts blüht. Mimic hat zusätzlich auch eine Genehmigung gegen Erdraupen. Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Ein „Tropfnassspritzen“ ist dabei nicht erforderlich. Nutzen Sie die Erfahrungen des Befalls aus den Vorjahren. Behandlungen sind nur ausnahmsweise nötig!

Austriebsspritzungen im Knospenschwellen/Schadmilben

Auch Austriebsspritzungen sind überwiegend unnötig. Nur in besonderen Fällen lohnt sich dieser frühe Start in die Pflanzenschutzsaison. Auffällig war im letzten Herbst das vereinzelte starke Auftreten von Symptomen der Roten Spinne („bronzierte Blätter“). In diesen Anlagen sollte geprüft werden, ob jetzt starker Knospenbesatz mit roten Wintereiern (Handlupe!) vorliegt, Wenn ja, bei günstigen Bedingungen eine Ölbehandlung durchführen. Wenn nein, bleigt die Spritze im Schuppen! Besonders gefährdet für Kräuselmilben sind Junganlagen bis etwa zum 4. Standjahr, in denen sich noch keine ausreichende Raubmilbenpopulation aufbauen konnte. Der Befall mit Pockenmilben ist nur ein Schönheitsfehler.

Falls Bedarf erkannt wird, kommt ein Ölpräparat in Verbindung mit Netzschwefel zum Einsatz. Der optimale Behandlungszeitpunkt beginnt, wenn:

--> die Kräuselmilben aktiv bei Tagesmitteltemperaturen über 12°C zu wandern beginnen. Dabei sollten zwei bis drei warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt. Zusätzlich kann auch hier die Plattform Vitimeteo eine gute Hilfestellung bieten: Ab einer Temperatursumme von 300° ist die Wanderung der oben genannten Milben möglich.

--> die Mehrzahl der Knospen schwellen, BBCH 01-03,

--> günstige Applikationsbedingungen bei Windstille und warmer Witterung (über 15° C) vorherrschen.

Die Applikationstechnik ist ein entscheidender Faktor für einen gewissen Bekämpfungserfolg. Die Bogreben und der Kopfbereich des Stämmchens sind tropfnass zu spritzen (mit großen Düsen und wenig Druck). Das bedeutet, dass die Spritzbrühe an den Holzteilen leicht verlaufen muss. Somit ist jede Gasse zu befahren!

Strategien zur Pflege des Unterstockbereichs

Die Nutzung mechanischer Verfahren stellt insbesondere in flacheren bzw. gut zu mechanisierenden Weinbergslagen mit leichteren Böden eine Alternative zum Herbizideinsatz dar. Eine Kombination aus Mechanik und Herbizideinsatz ist ebenfalls denkbar.

Zum Integrierten Pflanzenschutz gehört, die Anwendung von Herbiziden auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen:

a) Die Anzahl der Herbizidanwendungen ist soweit wie möglich zu reduzieren.

b) Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden (30 cm sollten ausreichen). Ausnahmen gelten für terrassierte Handarbeitslagen, bei denen eine Bodenpflege durch ganzflächigen Herbizideinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nahezu alternativlos ist.

c) Am Zeilenende, also unmittelbar am Anker, muss die Behandlung mit Herbizid beendet sein.

d) Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Unsachgemäße Anwendung wird geahndet und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!

Hinweise zum Herbizideinsatz

Der Einsatz glyphosathaltiger Produkte ist außerhalb von Wasser und Quellschutzgebieten unter Berücksichtigung des Minimierungsgebots weiterhin möglich (Voraussichtlich bis einschließlich 2023). Mit dem Verbot glyphosathaltiger Produkte in Wasser- und Quellschutzgebieten ist in diesen Gebieten die Pflege des Unterstockbereichs anspruchsvoller geworden. Das Verbot von Glyphosat gilt für Wasserschutzgebiete nur in „Festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebieten“ (letztere gibt es im Stadt- und Landkreis aber nicht). Sog. „Fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebiete“ bestehen nur auf dem Papier und sind mit keinen Einschränkungen oder ähnlichem verbunden. Alle diese Gebiete findet man leicht im Kartendienst der LUBW. Viele Betriebe benötigen insbesondere aus arbeitswirtschaftlichen Gründen noch eine Herbizid-orientierte Lösung. Mit Hilfe der Weinbauverbände Baden und Württemberg ist es gelungen, alternative Herbizide genehmigt zu bekommen:

Die möglichen Anwendungstermine (siehe Tabelle unter https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau) der für Wasser- und Quellschutzgebiete genehmigten Produkte unterscheiden sich teilweise von der seither üblichen Herbzidausbringung kurz vor dem Rebenaustrieb.

Die Empfehlung einer allgemeingültigen Unterstockstrategie ist leider nicht möglich, da u.a. die Einstufung in Schutzgebiete, standortspezifische Gegebenheiten, die vorherrschende Witterung und auch die individuelle technische Betriebsausstattung zu berücksichtigen sind.

Aufgrund der veränderten Situation sollen hier in der Folge denkbare glyphosatfreie Unterstockstrategien für die Wasser- und Quellschutzgebiete aufgezeigt werden:

  • Nutzung mechanischer Verfahren. Im „Notfall“ dann Gräserprodukt und/oder Abbrenner für Stocktriebe einsetzen.
  • Wenn Kerb FLO bereits vorgelegt wurde:
  • Bei Bedarf Abbrenner und/oder Gräserprodukt einsetzen
  • ODER Einsatz eines Bodenherbizides (Katana/Chikara oder Vorox F)
  • Bei ziemlich unkrautfreiem Boden:
  • Soloeinsatz eines Bodenherbizids (Katana/Chikara bzw. Vorox F). Zum späteren Zeitpunkt, wenn Bedarf, Gräsermittel.
  • ODER Abwarten, dann Einsatz eines Gräserprodukts im Nachauflauf (je 1 Behandlung möglich), ggfs. in Kombination mit einem Abbrenner
  • Bei deutlicher Vorverunkrautung mit Gräsern bereits im Frühjahr (z.B. Trespen, Quecke): Gräsermittel, evtl. auch in Kombination mit Abbrenner.
  • Ggfs. zeitlich versetzter Einsatz von Katana/Chikara (Wartezeit 90 Tage) bis spätestens Blühbeginn!
  • ODER Einsatz des zweiten Gräsermittels evtl.in Kombination mit einem Abbrenner

Katana/Chikara haben ihre Berechtigung insbesondere dann, wenn kritische Populationen von Samenunkräutern erwartet werden (z.B. Vorjahr mit Amarant, Hirse o.ä.).

Behandeln Sie den Unterwuchs nur, wenn eine schädigende Konkurrenz für die Reben zu erwarten ist! Nutzen Sie die Tabellen zur Wirksamkeit der Produkte, beachten Sie immer auch die Informationen in der Gebrauchsanleitung!

Pflanzrechte Verlängerung

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie wurden Weinbaubetriebe möglicherweise daran gehindert, ihre in den Jahren 2020 und 2021 auslaufenden Neuanpflanzungs- und Wiederbepflanzungsgenehmigungen im Jahr ihrer Gültigkeit auszuüben. Um den Verfall dieser Genehmigungen zu vermeiden und das Risiko einer Verschlechterung der Pflanzungsbedingungen zu verringern, ist eine Verlängerung der Gültigkeit dieser Genehmigungen durch die Verordnung (EU) 2021/2117 in Kraft getreten.

Neuanpflanzungsgenehmigungen der BLE sowie Wiederbepflanzungsgenehmigungen, die in den Jahren 2020 sowie 2021 ausgelaufen sind, werden rückwirkend bis zum 31.12.2022 automatisch verlängert. Eine Antragsstellung beim zuständigen Regierungspräsidium ist nicht erforderlich.

Auch das „vereinfachte Verfahren“ ist von den Änderungen betroffen: Beispiel: Rodung im November 2018: Späteste Wiederpflanzung im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ wäre bis November 2021 (max. 3 Jahre) möglich gewesen; Genehmigung für Wiederbepflanzung verlängert sich nun automatisch bis 31.12.2022.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Weinbau beim zuständigen Regierungspräsidium: RP Stuttgart: abteilung3@rps.bwl.de, 0711 904-13312

 

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