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Deutschland

DWV kritisiert Vorschlag der EU-Kommission zum Geoschutz

Die EU-Kommission hatte am 31. März vor dem Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlamentes einen Reformvorschlag für den Geoschutz präsentiert. Dieser soll die geschützten Herkunftsbezeichnungen in Europa stärken. Der Deutsche Weinbauverband kritisiert allerdings, dass der Vorschlag das bisherige System deutlich komplizierter mache.

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Der am 31. März vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform des Geoschutzes verkompliziert das aktuelle System zur Verwaltung der geschützten Herkunftsbezeichnungen und bringt so weder Vereinfachung noch Klarheit für den Weinsektor, warnt der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV).

Die EU-Kommission hatte am Vormittag vor dem Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlamentes ihren Reformvorschlag für den Geoschutz präsentiert. Dabei bezeichnete sie diesen als Stärkung der geschützten Herkunftsbezeichnungen in Europa. „Der Reformvorschlag stärkt allein die Position der EU-Kommission, nicht aber die der Erzeugerinnen und Erzeuger - für diese bedeutet die Reform keine Vereinfachung! Die Ausweitung der delegierten Befugnisse der EU-Kommission bedeutet für den Sektor wieder einmal große Ungewissheit und für das EU-Parlament den Verlust seiner Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung des Geoschutzes“, so DWV-Generalsekretär Christian Schwörer.

Klare kritische Worte

Der Vorschlag vervielfache die Anzahl an institutionellen Ansprechpartnern für die Erzeuger:innen von Weinen aus geschützten Herkunftsbezeichnungen, da er neben der EU-Kommission künftig auch das Amt für Geistiges Eigentum in Alicante (EUIPO) in die Verwaltung der Produktspezifikationen einbeziehen würde. „Vereinfachung von Bürokratie sieht anders aus. Außerdem ist es beunruhigend, dass die EU-Kommission keine weiteren Details über die Funktionsweise des neuen Geoschutzsystems liefert und das alles im Rahmen der delegierten Gesetzgebung entschieden werden soll. Dieser Vorschlag nimmt dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Vorschläge der EU-Kommission zu ändern. Die Europäische Kommission will hier einen „Blankoscheck“, das ist undemokratisch und nicht akzeptabel", fügt DWV-Präsident Klaus Schneider hinzu.

Genügend Zeit zum Etablieren geben

„Die vorgeschlagenen Änderungen würden eine wesentliche Schwächung des Zusammenspiels zwischen den geschützten Herkunftsbezeichnungen und dem politischen Rahmen für die ländliche Entwicklung bedeuten“, erklärt Präsident Schneider und zeigt sich weiter besorgt: „Wenn dieser Entwurf in seiner jetzigen Form angenommen wird, würde die Europäische Kommission ein System gefährden, das sich in Deutschland und in den Weinbauregionen erst in den vergangenen Jahren entwickelt hat und derzeit zu Ihrer weiteren Entwicklung und Profilierung beiträgt.“

Sind Veränderungen dringend notwendig?

"Einige der in den Vorschlag aufgenommenen Bestimmungen würden zudem einige Änderungen in Frage stellen, die gerade erst von den EU-Gesetzgebern in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen wurden“, so DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. Die aktuellen Regeln seien nach Auffassung des DWV absolut ausreichend, da sie den Erzeuger:innen ermöglichen, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu stärken, den Ruf ihrer Herkunftsbezeichnungen besser zu schützen und entschieden gegen Missbrauch dieser vorzugehen. Der Vorschlag der EU-Kommission biete keine Verbesserungen in diesem Zusammenhang.
Der DWV wird dazu eng mit den europäischen Dachverbänden zusammenarbeiten, um die Regelung zu verbessern und eine Verwässerung der Geoschutzpolitik zu verhindern.

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