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Keine Ausnahmen mehr

Ab dem 01. Juli wird eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister für alle eingeführt. Auch diejenigen, die verpackte Waren vertreiben und bisher nicht verpflichtet waren, sich registrieren zu lassen, müssen dies nun tun.

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Auch Direktvermarkter und Betreiber von Marktständen müssen ihre Serviceverpackungen registrieren lassen.
Auch Direktvermarkter und Betreiber von Marktständen müssen ihre Serviceverpackungen registrieren lassen.Pixabay
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Die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister Lucid gilt ab dem 01. Juli 2022 auch für diejenigen Verpackungen, die bislang davon befreit waren. Damit muss sich dort ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos jeder registrieren, der verpackte Waren in den Verkehr bringt. 

Ab ins Register

Das betrifft zum Beispiel Direktvermarkter und Betreiber von Marktständen, die ausschließlich die sogenannten “Serviceverpackungen“ in den Umlauf bringen. Die bloße Registrierung durch die Lieferanten der vorlizenzierten Serviceverpackungen ist dann nicht mehr ausreichend. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Vertreiber direkt am Ort der Abgabe mit der Ware befüllt werden (im Hofladen, auf dem Marktstand et cetera). Das sind zum Beispiel Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse, Papiertüten für Obst und Kartoffeln, Einschlagpapier für Fleisch, Wurst und Käse oder Einwegverpackungen für Speisen.
Wer Serviceverpackungen nutzt, kann diese weiterhin wie gewohnt vorlizenziert kaufen. Man benötigt also für diese Verpackungen keinen eigenständigen Vertrag mit einem dualen System. Die Änderung liegt darin, dass sich Unternehmen, die bislang zum Beispiel wegen des ausschließlichen Einsatzes von Serviceverpackungen, davon freigestellt waren, bis zum 01. Juli 2022 beim Verpackungsregister in einer einmaligen Aktion registrieren müssen.

Filme sollen Änderungen verständlich machen

Bei dieser Registrierung, die ab dem 05. Mai 2022 starten soll, sind lediglich Angaben zur Art der Verpackung (zum Beispiel „Nutzung von Serviceverpackungen“) zu machen. Eine Pflicht zur Mengenmeldung ist damit aber nicht verbunden. Man muss jedoch erklären, dass nur vorlizenzierte Serviceverpackungen zum Einsatz kommen. Wer schon registriert ist, weil er mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringt, muss die bestehende Registrierung ergänzen (Änderungsregistrierung). Es ist geplant, unter https://www.verpackungsregister.org rechtzeitig neue Erklärfilme zu veröffentlichen.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geht davon aus, dass von der erweiterten Registrierungspflicht über 300.000 Unternehmen betroffen sind. Schließlich werden auch außerhalb der landwirtschaftlichen Direktvermarkter in sehr vielen Unternehmen Serviceverpackungen eingesetzt (Pizzakartons, Nudelboxen, Pom-messchalen, Kaffeebecher, Eisbecher, Blumenfolien, Brötchentüten et cetera). 

Schummeln unmöglich

Dabei sollte man die Tatsache nicht vergessen, dass das Register öffentlich einsehbar ist. Daher können Händler und Wettbewerber leicht erkennen, ob ein Unternehmen seine Pflicht zur Registrierung wahrnimmt. Es ist also ratsam, hier aktiv zu werden.

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