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Württemberg

Rebschutzhinweis Heilbronn: Schafskälte steht bevor

Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen pendeln sich auf niedrigerem Niveau ein. Bei manchen Sorten wurden bereits erste blühende Beeren entdeckt. Maßnahmen zur Auflockerung der Traubenstruktur fördern gute Blütebedingungen und dadurch die Kompaktheit der Trauben.

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Nach dem Turbo-Wachstum im seitherigen Verlauf des Monats Mai geht es jetzt erstmal etwas gemächlicher weiter. Die Wetterprognosen melden bis und über den Monatswechsel deutlich frischer (Schafskälte). Tageshöchsttemperaturen um 20 Grad und nachts zum Monatswechsel hin auch mal unter 10 Grad wird die Rebenentwicklung abbremsen. Dies macht die Prognose zum Verlauf der anstehenden Rebblüte schwieriger. In den geschützten, frühen Lagen wurden am 24./25. Mai, bei bekannt früh blühenden Sorten (z.B. Samtrot, Chardonnay) erste blühende Beerchen beobachtet. Bei mittleren und späteren Lagen wird voraussichtlich die Blüte frühestens in der ersten Juniwoche beginnen. Aktuell sind zwischen acht bis zwölf Blätter entwickelt und viele Rebtriebe sind schon über den obersten Draht hinausgewachsen. Das Ausbrechen geht nahtlos über in das erste Heften.

Pflanzenschutz

Peronospora

Die extremen Unterschiede der Gewitterniederschläge machen eine flächige Vorhersage der stattgefundenen Peronospora Infektionen schwer. Dort, wo es stark geregnet hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass ab 26. Mai (Himmelfahrt) Ölflecken auftreten werden. Bisher wurden nur zwei Ölflecken gemeldet. Da sich das Wetter erst einmal wenig „Peronospora-freundlich“ zeigt (wenig Niederschlag und kühler), richtet sich der Spritzabstand nach Oidium. Gegen Peronospora kann auf Grund des aktuell recht geringen Infektionsdruckes ein Kontaktmittel eingesetzt werden. In der Hauptwachstumsphase bringt der Zusatz eines phosphonathaltigen Mittels etwas mehr Schutz in den Zuwachs. Alternativ geht auch das Mittel Profiler. Sollte sich nach der Kühlphase die Situation hinsichtlich Peronospora verschärfen, sind tiefenwirksame Mittel (wie zum Beispiel Zorvec Zelavin Bria oder auch andere Produkte) als potenter einzustufen als reine Kontaktfungizide.

Oidium

In den letzten Tagen wurden eine Reihe von Zeigertrieben gemeldet. Zusammen mit diesem Ausgangspotenzial und dem Rebstadium kurz vor der Blüte kann man aktuell und für die nächsten Wochen von einem hohen Infektionsrisiko sprechen. Spritzabstände über zehn Tage erhöhen das Risiko stark, sich Infektionen einzufangen. Hierzu kann die Tabelle der Spritzabstände abhängig vom verwendeten Mittel und dem Infektionsdruck eine gute Hilfestellung geben.

Aktuell vor der Blüte wird der Einsatz eines organischen Mehltaumittels, zum Beispiel Prosper Tec, Spirox, Dynali, oder Talendo empfohlen. Bitte unbedingt beachten: Mittel mit gleichen Resistenzbuchstaben (siehe beigefügte zusätzliche Informationen zu Oidium) dürfen aus Resitenzgründen nicht zweimal hintereinander eingesetzt werden. Hinsichtlich der Zugabe von Netzschwefel wird auf die Heilbronner Rebschutzmitteilung Nr. 6 verwiesen.
Hinweis zu Vegas: Aufbrauchfrist endet am 30. Juni 2022. Günstigster Einsatz wäre jetzt vor der Blüte.
Später in die Vollblüte oder abgehende Blüte sollte einmalig eines der sog. SDHI-Mittel wie Sercadis, Luna Max oder Luna Experience zum Einsatz kommen. Der Einsatz von Bicarbonaten (Kumar, Vitisan) ist erst im Nachblütebereich sinnvoll.

Hagel

Im Raum zwischen Mundelsheim und Beilstein wurden am 19. Mai Weinberge durch Hagelschlag geschädigt. Das Schadensausmaß reicht von abgeschlagenen Triebspitzen und Blättern bis zum Totalschaden.

Gescheine sind noch vorhanden:

Generell verwächst sich leichter Hagelschaden im Zeitraum vor der Blüte recht gut. Noch vorhandene Trauben werden überleben. Sind Triebspitzen abgeschlagen, bringt das den Hormonhaushalt der Rebe durcheinander und das Wachstum wird erst einmal für einige Tage ausgesetzt. Durch abgeschlagene Triebspitzen kommt es verstärkt zum Wachstum von Geiztrieben. Optimal ist es, wenn bis auf den obersten Leittrieb die sich bildenden darunterliegenden Geiztriebe ausgebrochen werden. Wer die Zeit dafür nicht findet, kann baldmöglichst nach der Blüte mit einem Entblätterungsgerät die verdichtete Traubenzone entblättern.

Keine Gescheine mehr vorhanden:

Bei Totalschaden sollte das Augenmerk auf dem Zielholz für das nächste Jahr liegen. Die neuen Ruten haben noch ausreichend Zeit zu wachsen und auszureifen. Ein vernünftiger Ertrag durch Neuaustrieb oder Geiztriebwachstum ist in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

Schwachwüchsige Anlagen: Komplette Entfernung der Bögen, Ausbrechen auf vier bis sechs Triebe im Stammbereich und Rückschnitt der Stummel auf circa zwei Augen.

Stärker wüchsige Anlagen: Belassen der Bögen, Ausbrechen im Stammbereich auf drei bis vier Triebe und dieser Triebe auf circa zwei Augen.


Für alle Rückschnittmaßnahmen gilt: Nicht zuwarten, da sich die Rebe sonst noch einmal umstellen muss.


Pflanzenschutz fortführen, um Laubwand gesund zu erhalten und Reservestoffeinlagerung nicht zu gefährden.


Pflanzenschutz nach Hagel:

Hagelschaden kann durch Pflanzenschutz nicht geheilt werden. Problem sind nicht die Verletzungen, sondern ist der Starkregen mit Abwaschung des Spritzbelags und möglicher Peronosporainfektionen über die natürlichen Spaltöffnungen im „Grün der Reben“. Möglicherweise abgewaschener Spritzbelag (ab circa 20-30 Liter/m² Starkregen innerhalb kurzer Zeit) ist zu erneuern. Wenn nach dem Hagel keine weiteren Gewitter mehr drohen (geringe Neu-Infektionsgefahr), kann der „normale“ Spritzabstand eingehalten werden.
Falls Junganlagen (gegebenenfalls auch Zweijährige) betroffen sind, deren Stämmchen bis ins Wachstumsgewebe verletzt wurden, sollten sie unterhalb der Verletzungsstelle neu aufgebaut werden, um einen gesunden Rebstamm zu erhalten.

Maßnahmen zur Auflockerung der Traubenstruktur

Gute Blütebedingungen fördern die Kompaktheit der Trauben bei entsprechenden Sorten und Klonen. Neben den etablierten kulturtechnischen Maßnahmen können abhängig von den Sorten Bioregulatoren eingesetzt werden, um die Kompaktheit und damit das spätere Fäulnisrisiko zu reduzieren. Speziell bei geplanter maschineller Traubenlese sind Maßnahmen zur Fäulnisvermeidung noch wichtiger. Die Witterung der kommenden 14 Tage bestimmt in starkem Maße die Blühqualität. Die Erfahrung lehrt, dass auch bei weniger günstigem Blütewetter die natürliche Verrieslung bei kompakten Sorten nicht ausreicht, um lockerbeerigere Trauben zu generieren.

In Anbetracht des guten Gescheinsansatzes und der teilweise fehlenden Arbeitskapazität zum Traubenteilen (Anfang August) oder „Melken“ (circa zehn Tage nach der Blüte) ist der Einsatz von Bioregulatoren in größeren Bewirtschaftungseinheiten durchaus überlegenswert. Der Einsatz von Gibb 3 zum Termin „Vollblüte“ mit einem Aufwand von 10-12 Tabletten/ha hat sich bei den kompakten Burgundersorten in der Praxis bestens bewährt.


Bitte beachten sie die Anwendungsempfehlungen (Tabletten gut auflösen, Zusatz von Haftmittel, zum Beispiel Adhäsit, jede Gasse fahren, Spritzung solo, nicht mit PSM mischen, circa 600 l/ha Wasseraufwand, langsame Antrocknung, deshalb bei hohen Temperaturen und niederer Luftfeuchtigkeit nur früh morgens oder in den Abendstunden spritzen). Das Produkt Berelex 40 SG, Wirkstoff Gibberelinsäure, hat eine Zulassung für Spät-, Grau- und Weißburgunder, sowie für Schwarzriesling und Portugieser. Aufwandmenge 5 g/hl Brühe. Gleiche Einsatzbedingungen wie Gibb 3.

Alternativ hat Regalis Plus aktuell eine Zulassung für alle Rebsorten. Als Aufwandmenge wird empfohlen: 1,0 -1,2 kg/ha für Weißburgunder, Sauvignon Blanc, Auxerrois, 1,2 kg/ha für Schwarzriesling, Spätburgunder, Grauburgunder, Gewürztraminer, Muskateller und 1,5 kg/ha für Riesling. Bitte beachten sie, dass bei Benetzung der Triebspitzen Berostungen in diesem Bereich entstehen können. Dies kann insbesondere die Nachpflanzreben (Hochstamm) treffen. Schwachwüchsige Anlagen generell nicht behandeln. Ansonsten gleiche Verfahrensweise wie bei Gibb 3. Bitte beachten sie genau die Bestimmungen auf dem Beipackzettel, (Regalis Plus Pack = Regalis plus Zitronensäure).

Verschiedenes

  • Die Mittelmenge berechnet sich aktuell mit der 2,5-fachen Basisaufwandmenge.
  • Pilzwiderstandsfähige Rebsorten ab beginnender Blüte zwei- bis dreimal mitbehandeln
  • Umstrukturierung: Vor Einreichung der Rechnung die tatsächlich gepflanzte Fläche (Standraum pro Stock x Anzahl gepflanzter Stöcke) mit der beantragten Fläche abgleichen. Bei Abweichung von 20 Prozent oder mehr unbedingt die Fläche über den Sachbearbeiter reduzieren. Ab 20 Prozent wird sanktioniert!
  • Ab sofort bis Ende Juli sollte zur Verhinderung der Ausbreitung der Schwarzholzkrankheit auf ein Abmähen/Mulchen der Brennnesseln an Wegrändern und innerhalb der Rebfläche verzichtet werden.
  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen, insbesondere auch zum Bienenschutz, sind zu beachten
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Restbrühe nach Spritzungen verdünnt (schnellere Geschwindigkeit, weniger Druck) in den bereits behandelten Parzellen ausgebracht wird und keinesfalls auf Wegen oder anderweitigen Flurstücken „entsorgt“ werden darf. Und auch niemals in die Kanalisation! Ist das Sprühgerät leer, wird nochmal mitgeführtes Wasser nachgeleert und abermals auf der bereits behandelten Parzelle versprüht.

Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden: https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau.

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