Neue Hinzuverdienstregelungen ab 2023
Zum 1. Januar 2023 sollen die Hinzuverdienstregelungen grundlegend geändert werden. Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab Anfang des kommenden Jahres unbegrenzt dazu verdienen.
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Zum 1. Januar 2023 sollen die Hinzuverdienstregelungen grundlegend geändert werden. Dies hat die Bundesregierung per Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazu verdienen.
Einfacher mehr verdienen dürfen
Für Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden:
Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ab 2023 bis zu 1.447,60 Euro monatlich dazu verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auf monatlich 2.895,20 Euro angehoben werden.
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