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Deutschland

Kleinbeihilfe Agrar: Bis 31. Oktober 2022 online beantragen

Damit landwirtschaftliche Unternehmen die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben. Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen vom 01. bis 31. Oktober 2022 den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen.

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Mit den Kleinbeihilfen leistet das BMEL einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung und unterstützt die deutsche Landwirtschaft in der Krisenzeit.
Mit den Kleinbeihilfen leistet das BMEL einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung und unterstützt die deutsche Landwirtschaft in der Krisenzeit.Florian Fenzl
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„Mit der direkten Ansprache können wir allen berechtigten klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft passgenau zukommen lassen“, betont Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der BLE. „Wir rechnen mit rund 15.000 Antragstellern.“

Antragsverfahren nur online möglich

Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro.
Das Antragsverfahren findet ausschließlich elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr. Die Kleinbeihilfe erhalten die Betriebe noch in diesem Jahr.

Welchen Hintergrund hat die Kleinbeihilfe?

Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zu großen und unerwarteten Preisanstiegen bei Energie, Futter- und Düngemitteln geführt. Um die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten, gewährt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen.
 
Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antragsportal gibt es unter: www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar . Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2155 oder per E-Mail an kleinbeihilfe-agrar@ble.de zur Verfügung.

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