Bundesrat stimmt Änderungen an GAP-Verordnungen zu
Am 21. November wurde der deutsche GAP-Strategieplan von der EU-Kommission genehmigt. Mit zwei Verordnungen werden die Anpassungen am deutschen GAP-Strategieplan in nationales Recht umgesetzt. Der Bundesrat hat die Änderungen an den GAP-Verordnungen bestätigt. Dadurch ergeben sich Änderungen für den Weinbau bei den GAP-Direktzahlungen.
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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hatte dem Bundesrat zwei Verordnungen zur Abstimmung vorgelegt. Konkret handelt es sich um die Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung. Der Bundesrat hat beiden Verordnungen mit wenigen präzisierenden Maßgaben zugestimmt. Aufgrund der Maßgabenbeschlüsse des Bundesrates sollen die beiden Verordnungen in der kommenden Woche erneut dem Bundeskabinett vorgelegt werden, um dann zeitnah in Kraft treten zu können. So werden die Anpassungen am deutschen GAP-Strategieplan in nationales Recht umgesetzt.
Die Änderungen in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung betreffen die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die sogenannten GLÖZ-Standards. Zum Beispiel soll entsprechend dem GLÖZ-Standard 6 die Mindestbodenbedeckung in sensibelsten Zeiträumen auf acht Wochen verlängert werden, um kahle Böden zu verhindern.
Änderung bei Direktzahlungen
Mit der Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung ergibt sich eine relevante Änderung für den Weinbau: Zukünftig muss eine Pflegemaßnahme auch an den Dauerkulturpflanzen bei aus der Erzeugung genommenen Dauerkulturen erfolgen. Bisher musste lediglich der Aufwuchs des Bodens einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden.
Bundesminister Özdemir erklärt: „Mit dem jetzigen Strategieplan haben wir gute Änderungen bei der noch in der letzten Legislatur beschlossenen GAP erzielt. Ich sage aber auch deutlich, dass wir bereits jetzt die europäische Förderpolitik mit Blick auf die nächste Förderperiode ab 2027 auf den Prüfstand stellen müssen. Wo möglich wollen wir die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen ausrichten.“
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