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Württemberg

Rebschutzhinweis Heilbronn: Förderungsfristen beachten

Im aktuellen Rebschutzhinweis erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen: FAKT II, die Antragsstellung im Rahmen des Gemeinsamen Antrags für das Jahr 2023, die Förderung Handarbeitsweinbau (HWB), die Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau und zu der Förderung Pheromone im Weinbau. Außerdem wird auf die „Informationsveranstaltung zum Gemeinsamen Antrag“ und das „Online-Seminar Strategien zum Schutz der Weinrebe vor Esca“ hingewiesen.

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Aktuell gibt es viele verschiedene Förderungsfristen zu beachten.
Aktuell gibt es viele verschiedene Förderungsfristen zu beachten.Krampfl
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Allgemeine Situation

Wer vielleicht einige Worte zum fußballerischen Adventsspektakel im Morgenland erwartet hatte, muss leider enttäuscht werden. Die sportliche Schockstarre im deutschen Abendland hält an und ließe leider nur negativ behaftete Aspekte in dieser dunklen Jahreszeit zu. Deren gibt es zurzeit leider reichlich auf vielen Ebenen. Aber die Hoffnung auf hellere Tage bleibt. Da fällt mir doch wieder der alte Herberger ein: „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“!

Weinbaulich darf noch ein kleiner Hinweis dahingehend erfolgen, dass bedingt durch sommerlichen Trockenstress und anschließend warmes und lange nasses Herbstwetter die Holzreife in einigen Anlagen zu wünschen übrig lässt. Es wurde berichtet, dass es in manchen Anlagen schwierig sein wird, überhaupt ausreichend lange ausgereifte Fruchtruten für den Schnitt zu finden. Es wird empfohlen, diese Anlagen später zu schneiden und eventuell im stammnahen Bereich mit Zapfen zu arbeiten und dann ab ca. der alten Bogenmitte mit einer ausgereiften kürzeren Fruchtrute zu beginnen.

FAKT II Antragsstellung im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2023

Die Antragstellung für FAKT II erfolgt zweistufig:

  1. Jetzt im Dezember/Januar ist der Förderantrag zu stellen.
  2. Der Auszahlungsantrag folgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags im Frühjahr.

Der Förderantrag ist zwingende Voraussetzung, um den gewünschten Förderumfang und die FAKT II-Maßnahme(n) im späteren Auszahlungsantrag zu beantragen. Mit dem späteren FAKT II-Auszahlungsantrag im Gemeinsamen Antrag können keine neuen Maßnahmen oder Erweiterungen mehr beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsprogramm FIONA.

Im Weinbau gibt es in FAKT II neben der Förderung des Ökoweinbaus lediglich noch unter dem Förderpunkt E 11 die Maßnahme „Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen“. Die Förderung beträgt 300 €/ha. Der Verpflichtungszeitraum läuft wie gewohnt fünf Jahre. Die Antragstellung über den verbindlichen Flächenumfang erfolgt bis 31.01.2023 im Rahmen des Vorantrages in FIONA. Dabei ist darauf zu achten, dass dieser FAKT II-Förderantrag vor Ablauf des genannten Antragszeitraums vom Antragsteller im System abgeschlossen wird, ansonsten liegt kein gültiger FAKT II-Förderantrag in FIONA vor.

  • Die geometrische Festlegung, also auf welchen konkreten Flurstücken/Schlägen auf Herbizideinsatz verzichtet wird, erfolgt dann im Auszahlungsantrag ab circa Mitte März.
  • Die aktualisierte und ausführliche FAKT II-Broschüre mit wichtigen allgemeinen Informationen sowie Hinweisen für die jeweiligen FAKT II-Maßnahmen findet sich HIER.
  • Mit Ende des Jahres 2022 enden alle FAKT C 2 – Verpflichtungen zur Steillagenförderung. Ein Nachfolgeprogramm wird in FAKT nicht mehr angeboten. Eine Förderung ist daher zukünftig nur noch im Rahmen des Handarbeitsweinbaues möglich.

Neue Abwicklung! Förderung Handarbeitsweinbau (HWB)

Der Förderantrag (HWB) für das Jahr 2023 ist für alle Flächen bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen. Auch Flächen, die bisher bereits beantragt wurden und weiter beantragt werden sollen, müssen jetzt neu beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über FIONA. Der jährliche Auszahlungsantrag erfolgt dann im Rahmen des Gemeinsamen Antrags ab circa Mitte März. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt weiterhin bei den Sachbearbeitern bei den unteren Landwirtschaftsbehörden.

Die Flächen sind alphanumerisch zu beantragen, sind also nicht im Geoinformationssystem digital zu erfassen. Dieser Fiona-Förderantrag ist ab dem 8. Dezember freigeschaltet.

Bitte beachten:
Häufigster Fehler bei der Kontrolle der Handarbeitsflächen in der Vergangenheit war das Fehlen der notwendigen Bodenuntersuchungsergebnisse (inclusive Humus). Förderfähig sind nur Rebflächen oder Teile von Rebflächen, die komplett ohne Weinbergschlepper bewirtschaftet werden und den Kriterien des HWB entsprechen.

Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift sehen Sie HIER.

Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau

Das Förderverfahren für das Anbaujahr 2023 läuft seit dem 28. November 2022 und endet am 1. März 2023. Alle Teilnehmer, sowohl Antragsteller, die bereits in den vergangenen beiden Jahren am Förderverfahren teilgenommen haben, als auch Neueinsteiger müssen für 2023 einen neuen Förderantrag stellen. Wichtig: Der Förderantrag muss vor dem Versicherungsabschluss gestellt werden! Nur bei mehrjährigen Verträgen kann ab dem zweiten Jahr davon abgewichen werden. Der Förderantrag sowie Merkblatt, Ausfüllhinweise und Verwaltungsvorschrift können HIER eingesehen werden.

Pheromone Förderung im Weinbau

Nicht in FAKT II, aber ebenfalls im Gemeinsamen Antrag ist die Förderung Pheromon Weinbau (im Gegensatz zu Obstbau, bitte beachten) zu beantragen.

Wichtige Änderungen:
Die Digitalisierung der Antragstellung und die Öffnung für den Ökologischen Weinbau. Das bedeutet, dass nun auch Öko – Weinbaubetriebe den Fördersatz von 100 €/ha zusätzlich beantragen können.

Informationsveranstaltung zum Gemeinsamen Antrag

Betrieben, die einen Gemeinsamen Antrag beziehungsweise einen Antrag auf FAKT stellen möchten, wird dringend empfohlen, an einer Info-Veranstaltung teilzunehmen! Die Präsenztermine in Heilbronn sind bereits voll, so dass nur noch Freitag, 9. Dezember 22 Online-Seminar angeboten werden kann.

Die Anmeldung ist unter der Nennung Ihrer E-Mailadresse notwendig.

Ansprechpartner:
Frau Baic
Tel: 07131/9947341
Mail: Landwirtschaftsamt@Landratsamt-Heilbronn.de

Online-Seminar: Strategien zum Schutz der Weinrebe vor Esca

Das Online-Seminar „Strategien zum Schutzder Weinrebe vor Esca“ richtet sich an alle interessierten Winzer. Es findet am Dienstag, den 13. Dezember 2022 von 18.00 bis 19.30 Uhr statt.

Organisiert wird das Seminar von der Operationellen Gruppe A.C.S.E (Arbeitsgruppe zur Charakterisierung von Strategienbei Esca) des EIP AGRI Projekts sowie dem Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg. ImSeminar werden Ergebnisse aus dem vierjährigen Projekt zu den Themen Früherkennung, Rebchirurgie, Stammsanierung, Wundschutz und weiteren Forschungsfeldern zur Esca Krankheit vorgestellt.

Mehr Informationen zum Semniar finden Sie im PDF im Anhang.

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