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Deutschland

„Kleinbeihilfe Agrar“: 35 Millionen Euro ausgezahlt

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt. Damit leistet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine rasche finanzielle Unterstützung der heimischen Betriebe von rund 35 Millionen Euro.

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Für insgesamt 14.552 antragsberechtigte Unternehmen hatte das BMEL rund 44 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 8202 Betriebe (56,4 Prozent) beantragten schließlich bei der BLE die „Kleinbeihilfe Agrar“; 73 Anträge lehnte die Bundesanstalt aufgrund von Korrekturmeldungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab. Somit wurden rund 80 Prozent der bereitgestellten Mittel ausgeschöpft.

Die Anträge und Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:

Bundesland Bewilligte Anträge Auszahlung(in Euro)
Baden-Württemberg   983 1.837.391
Bayern 802 2.556.338
Berlin 3 3417
Brandenburg  134 818.015
Bremen 0 0
Hamburg 61 116.770
Hessen 187  428.084
Mecklenburg-Vorpommern   111 869.520
Niedersachsen 2566 15.922.810
Nordrhein-Westfalen 1995 8.374.578
Rheinland-Pfalz 548 595.272
Saarland  14 12.370
Sachsen 133 398.855
Sachsen-Anhalt 136 1.134.950
Schleswig-Holstein 382 1.616.129
Thüringen 74 468.871
Summe 8129 35.153.370


Auf die einzelnen Betriebszweige bezogen ergeben sich folgende Anträge und Auszahlungen:   
 

Sektor Anträge pro Sektor* Betrag (in Euro)
Energieintensiver Obst- und Gemüsebau
(mit geschützter Produktion)
872 2.779.003
Freilandobst- und -gemüsebau  1143 1.544.100
Obstbau (Obstbau mit mechanischer Unterstützung,
Baumobst, Beerenobst)
981     637.181
Weinbau         876 423.912
Hopfen       26   39.733
Hühnermast   829     10.575.483
Putenmast   256   2.220.011
Entenmast    109 214.901
Gänsemast 91 14.016
Schweinemast    3253 4.758.897
Ferkelaufzucht    1290 425.845
Sauenhaltung 1050 11.520.288
Summe      10.776   35.153.370

* Da Betriebe in mehreren Sektoren tätig sein können und somit förderfähig waren, sind Mehrfachzuordnungen möglich. Folglich weicht die Zahl der bewilligten Anträge (8129) von denen der Anträge pro Sektor (10.776) ab.

Beihilfeberechtigt waren Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die SVLFG für die selbigen Agrarsektoren erhalten hatten. Die Kleinbeihilfe betrug unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro. Von der Kleinbeihilfe profitierten vor allem die Sektoren: Sauenhaltung, Hühner- und Schweinemast sowie energieintensiver Obst- und Gemüsebau.

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