
Förderung ab 10. März über FIONA
Das Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau ist zum aktuellen Antragsjahr in das Antragsverfahren FIONA und den Gemeinsamen Antrag eingebunden worden.
von Redaktion Quelle Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 17.02.2025Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland das Förderprogramm „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“ aufgelegt, das Versicherungsprämien gegen Spätfrost, Sturm und Starkregen unterstützt. Seit der Einführung 2020 steigt die Zahl der teilnehmenden Betriebe sowie der versicherten Flächen kontinuierlich. Das Programm wird verstetigt und weiterentwickelt, insbesondere in Verwaltung, Finanzierung und Umsetzung. Ab dem aktuellen Antragsjahr wird das Verfahren digitalisiert und in FIONA sowie den Gemeinsamen Antrag integriert.
Die Anbindung bedeutet eine grundlegende Änderung des bisherigen Antrags- und Verwaltungsverfahrens für das Förderprogramm und bringt für die teilnehmenden Betriebe insbesondere nachfolgend aufgeführte Anforderungen und notwendige Anpassungen mit sich:
Abschluss des Versicherungsvertrags
Ab 2025 kann der Versicherungsvertrag vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass aus rechtlichen Gründen der Versicherungsvertrag jedoch erst ab dem 5. Dezember 2024 geschlossen werden kann. Neuverträge sind ab diesem Datum förderfähig. Mehrjährige Verträge aus früheren Jahren bleiben unberührt. Der Abschluss erfolgt auf eigenes Risiko. Ab 2025 ist zudem innerhalb einer Kulturgruppe keine Aufteilung der versicherten Flächen auf mehrere Versicherungen mehr möglich.
Antragstellung
Der Antrag ist jährlich bis zum 15. Mai ausschließlich über den Gemeinsamen Antrag in FIONA zu stellen. Die Mehrgefahrenversicherung wurde als eigene Maßnahme integriert. Versicherungsscheine sind digital hochzuladen und bei Vertragsänderungen zu aktualisieren.
Im FIONA-Flächenverzeichnis müssen alle versicherten Teilschläge mit „MGV“ markiert sein. Versicherungsunternehmen und Risiken je Kulturgruppe sind in der Antragsmaske anzugeben. Antragsteller können eine Liste der versicherten Flächen zur Abstimmung mit ihrem Versicherungsunternehmen erstellen. Antragsteller müssen ihr Einverständnis zur Weitergabe der Antragsdaten an Versicherungsunternehmen erklären und bestätigen, dass eine Vollmacht zur Vorlage des Verwendungsnachweises vorliegt.
Zahlung der Versicherungsprämien
Die Versicherungsprämien sind bis 30. September 2025 vollständig zu bezahlen. Neu ist, dass Zahlungsbelege bis zum 5. Oktober 2025 über FIONA hochgeladen werden müssen (zum Beispiel Scan/Foto des Kontoauszuges). Ohne fristgerechten Nachweis kann der Antrag abgelehnt werden.
Kulturgruppe
Ab 2025 gilt folgende Zuordnung für die Kulturgruppe „Wein- und Tafeltrauben“:
- Nutzungscode: 843 + 848
- Versicherte Mindestfläche: 0,3 ha
- Höchsthektarwert: 30.000 Euro
Antragsteller ohne bisherigen Gemeinsamen Antrag
Antragsteller, die bisher keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sollten sich zeitnah an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde wenden, um ihre Zugangsdaten für FIONA zu erhalten (UD-Registrierformular). Im ersten Jahr entsteht ein einmaliger Mehraufwand durch die Digitalisierung der bewirtschafteten Flächen. Die in 2025 erfassten Teilschläge/Geometrien werden jedoch für das Antragsjahr 2026 automatisch vorgemerkt.
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