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Weniger Bürokratie im Weinbau

Stromstoffbilanz gestrichen

Die Bundesregierung schafft die Stoffstrombilanzverordnung ab. Weinbaubetriebe profitieren von weniger Dokumentationspflichten, Umweltstandards sollen trotzdem gewahrt bleiben.

von Redaktion Quelle Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erschienen am 26.06.2025
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung beschlossen. Ein entsprechender Vorschlag von Bundesminister Alois Rainer wurde vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen. Auch Weinbaubetriebe sind von der Entscheidung betroffen: Die aufwendige Dokumentation von Nährstoffflüssen entfällt künftig. Laut Ministerium ergibt sich daraus eine jährliche Entlastung von rund 18 Mio. Euro für die gesamte Landwirtschaft.

Bundesminister Rainer erklärte: „Wir haben als Koalition versprochen, überbordende Bürokratie abzubauen. Ein Zuviel an Bürokratie ist der größte Hemmschuh für wirtschaftliches Wachstum. Schon heute – sieben Wochen nach Amtsantritt – haben wir geliefert. Bislang waren Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen. Das ist hochbürokratisch und wird von der EU so nicht einmal gefordert. Also weg damit. Damit befreien wir unsere Höfe von jährlich 18 Mio. Euro Bürokratieballast. Wir schaffen schlanke, praxisnahe Regelungen, die funktionieren anstatt zu frustrieren.“

Düngeverordnung bleibt in Kraft

Die 2018 eingeführte Stoffstrombilanz sollte Transparenz über betriebliche Nährstoffflüsse (Stickstoff, Phosphor) schaffen, galt in der Praxis aber als aufwendig, realitätsfern und mit dem Betriebsalltag schwer vereinbar. Eine Weiterentwicklung wurde von der Mehrheit der Bundesländer abgelehnt.

Laut Ministerium sollen Umweltstandards trotzdem nicht aufgeweicht werden. Die bestehende Düngeverordnung bleibt in Kraft – sie regelt weiterhin, wie, wann und in welchen Mengen gedüngt werden darf. Zusätzlich arbeitet das BMLEH an einem neuen Wirkungsmonitoring, um EU-Vorgaben zu erfüllen.

Als nächster Schritt ist eine Novelle des Düngegesetzes angekündigt. Ziel ist laut Ministerium ein „effizientes, umweltgerechtes und zugleich praxistaugliches Nährstoffmanagement“. Für Weinbaubetriebe heißt das: weniger Verwaltungsaufwand bei gleichbleibenden Umweltanforderungen.

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