Erntetransporte auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt
Ausnahmegenehmigungen gelten für Weinbaubetriebe ab August.
von Redaktion erschienen am 03.07.2025Von Sommer bis Herbst ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Transporte für Getreide, Raps, Mais, Ölsaaten und Trauben werden dann auch an den Wochenenden notwendig sein. Landwirtschafts- und Verkehrsministerin Schmitt setzt deshalb das Sonntagsfahrverbot für Erntetransporte in dieser Zeit aus.
Die Ausnahmegenehmigung in der Getreide- und Rapsernte gilt in der Zeit vom 2. Juli bis 10. September, für sonstige Ölsaaten in der Zeit vom 6. August bis 17. September und für die Maisernte und die Weintraubenlese vom 20. August bis 12. November. Die Ferienreiseverordnung bleibt hiervon unberührt.
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