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Im aktuellen Rebschutzhinweis lesen Sie Informationen zur allgemeinen Situation im Weinberg und zur Aktivität der Kirschessigfliege. Bitte beachten Sie: am 31. August endet die Antragsfrist zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU).
von LRA Heilbronn erschienen am 29.08.2025Die Reifeentwicklung in den Weinbergen schreitet weiterhin deutlich voran. In den vergangenen Tagen haben bereits die ersten Lesetermine für Federweißer, Sektgrundwein oder auch Leichtweine stattgefunden. In Anlagen mit hoher Ertragserwartung oder an Standorten mit Trockenstress zeigt sich jedoch eine verzögerte Entwicklung. Besonders auffällig ist dort die uneinheitliche Reife, sowohl zwischen den einzelnen Stöcken als auch innerhalb der Trauben.
Aktuelle Reifemessungen, zum Beispiel von der LVWO Weinsberg oder aus den KEF-Untersuchungen können über Vitimeteo-Monitoring abgerufen werden: www.vitimeteo.de (Monitoring; bei „Klasse“ „Reifemessung“ auswählen; über „Objekt wählen“ können dann die einzelnen Parameter wie Äpfelsäure, Weinsäure, Gesamtsäure, Mostgewicht oder pH-Wert angezeigt werden).
Die Auswirkungen der Niederschläge auf den Reifefortschritt beziehungsweise die Traubengesundheit hängen stark von der lokalen Regenmenge und dem weiteren Witterungsverlauf ab. Klar ist jedoch bereits jetzt, dass eine gewisse Menge an Niederschlag an vielen Standorten dringend benötigt wird, um die Versorgung der Trauben zu sichern und eine kontinuierliche Reifeentwicklung zu gewährleisten.
Sollte die feuchte Witterung jedoch länger anhalten und mit warmen Temperaturen einhergehen, ist mit einer verstärkten Ausbreitung der bereits in manchen Anlagen sichtbaren Fäulnis zu rechnen. Zudem kann es vermehrt zum Aufplatzen einzelner Beeren kommen. Besonders gefährdet sind Anlagen mit kompakteren Trauben oder bestehenden Vorbelastungen, beispielsweise durch Oidiumbefall.
Kirschessigfliege
Die hochsommerlichen Temperaturen der vergangenen Wochen haben die Aktivität der Kirschessigfliege (KEF) im Beratungsgebiet ausgebremst. Mit den nun einsetzenden moderateren Temperaturen könnte der Befallsdruck jedoch wieder ansteigen, insbesondere dann, wenn die Niederschläge und die damit verbundenen feuchteren Bedingungen länger anhalten.
Aus der Praxis wird nach wie vor nur vereinzelt aus bekannten Problemanlagen von KEF-Befall, verderbenden Trauben und beginnendem Essiggeruch berichtet. Die heimische Essigfliege und Vorschäden durch Vögel, Wespen, Wild oder auch offene Hagelbeeren spielen in diesen Problemanlagen sicherlich auch eine gewisse Rolle.
Aktuelle Vitimeteo-Monitoringdaten zeigen punktuell steigende Befallszahlen, insbesondere bei frühen Rebsorten wie Acolon oder Dornfelder an den bereits bekannten gefährdeten Standorten. Informationen zur tagesaktuellen KEF-Situation können Sie über die Plattform Vitimeteo-Monitoring abrufen: https://www.vitimeteo.de (Monitoring; bei Klasse „Probe/Bonitur“ die Gruppe „Schädling“ auswählen; Objekt „KEF Eiablage Probe“ auswählen).
Kontrollieren Sie Ihre Rebflächen ab sofort in kurzen Abständen. Sollte bei den roten Frühsorten stärkerer Befall festgestellt werden, ist ein vorgezogener Lesetermin in Absprache mit dem Vermarktungsbetrieb in Erwägung zu ziehen. Bei der mittleren Reifegruppe mit Sorten wie Schwarzriesling, Spätburgunder oder Samtrot ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre nur bei besonderen Bedingungen (zum Beispiel extrem reife und poröse Beerenhaut, Befallsdruck vom Randbereich her oder bereits vorhandene primäre Beerenverletzungen) eine gewisse Attraktivität für die KEF gegeben.
Beim Blick in Vitimeteo-Monitoring sind regional erste Trollinger-Standorte in frühen Lagen mit beginnender Eiablage zu finden. Im Beratungsgebiet zeigen sich die Trollingerbestände aktuell noch sehr inhomogen in Abhängigkeit von Lage und Ertragsniveau. Beobachten Sie Ihre Rebflächen mit späten Rotweinsorten (insbesondere Trollinger) in den nächsten Wochen sehr genau. Sollte die Nässephase auch in der kommenden Woche anhalten, kann in Randlagen und an bekannt gefährdeten Standorten eine KEF-Behandlung bei der stark gefährdeten Rebsorte Trollinger in Erwägung gezogen werden. Eine generelle Behandlung wird jedoch auch hier nicht empfohlen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise
- Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die evtl. Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie beispielsweise Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- bzw. Heckenstrukturen zu berücksichtigen. Generell sind geplante Behandlungen im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen.
- Nur bei aktuell beginnendem Befall (Eiablage, Safttropfen, eingedellte Beeren mit schäumendem Inhalt) ist eine Behandlung in gefährdeten Sorten anzuraten. Rein vorbeugende Einsätze von Insektiziden sind nicht zielführend.
- Bei geplanten Insektizidbehandlungen muss die Wartezeit zwingend eingehalten werden können!
- Mit Surround ist in diesem Jahr wieder ein Präparat mit repellenter (abschreckender) Wirkung zugelassen. Der Wirkstoff Aluminiumsilikat ist auf Kaolinbasis und besteht damit aus fein zermahlenem Gesteinsmehl. Das Mittel ist bienenungefährlich, hat keine Wartezeit und stellt eine ökologisch sinnvolle Alternative in der KEF-Bekämpfung dar. Problematisch und erklärungsbedürftig ist lediglich die weiße Verfärbung der Trauben zu sehen. Daher sollte der geplante Einsatz immer mit dem Vermarktungsbetrieb abgestimmt und eventuell durch Hinweisschilder an der Fläche auf die nicht insektizide und bienenungefährliche Wirkung des Mittels hingewiesen werden. ACHTUNG: Sollten im Anschluss an die Surround-Behandlung stärkere Niederschläge fallen, wird das Kaolinprodukt zumindest teilweise abgewaschen und die repellente Wirkung damit vermindert.
Alle weiteren Informationen zur KEF hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen und insbesondere auch zu den zugelassenen Produkten entnehmen Sie bitte den Empfehlungen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege 2025.
Förderung der Mehrgefahrenversicherung (MGV) im Obst- und Weinbau
Im Rahmen der Förderung der Mehrgefahrenversicherung (MGV) im Obst- und Weinbau müssen die Versicherungsprämien wie bisher vollständig bis zum 30. September des jeweiligen Antragsjahres bezahlt sein. Neu ist ab diesem Jahr, dass die Zahlungsbelege beziehungsweise Zahlungsnachweise (Scan oder Foto des Kontoauszugs) spätestens bis zum 5. Oktober 2025 (Ausschlussfrist) über die Plattform FIONA hochgeladen werden müssen. Erfolgt der Upload der Zahlungsnachweise nicht fristgerecht, führt dies zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf die Zuwendung. Eine ausführliche Erläuterung hierzu finden Sie in der FIONA-Kurzanleitung zur Mehrgefahrenversicherung auf den Seiten 10 und 11.
Frist 31.08.2025: Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)
Förderanträge für die Maßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU) können noch bis zum 31. August 2025 digital über FIONA gestellt werden. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. In FIONA finden Sie den Antrag im Navigationsbaum unter „Förderanträge“, dann „UuU“. Für eine vollständige Antragstellung müssen insbesondere im Bereich „Maßnahme“ sowie im „Flurstücksverzeichnis“ alle erforderlichen Angaben eingetragen werden. Der Antrag ist am Ende über die Funktion „Antrag einreichen“ digital zu übermitteln.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.
Der nächste Hinweis erscheint voraussichtlich nach der Weinlese mit Informationen zum Winterhalbjahr.
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