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Rheinland-Pfalz

Eisweinernte vorab melden

Winzer aus Rheinland-Pfalz, die Trauben des aktuellen Jahrgangs zur Erzeugung von Eiswein lesen wollen, müssen dies bis zum 15. November 2025 anmelden.

von LWK RLP erschienen am 06.10.2025
Trauben zur Erzeugung von Eiswein. © DWI
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Mit der zugrundeliegenden Verordnung werden Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer anzumelden. Die Vorabmeldepflicht für Eiswein wurde 2013 vom Land Rheinland-Pfalz verbindlich eingeführt. Die Kammer hat ein Anmeldeformular erstellt, das von Hand oder digital ausgefüllt werden kann. Das Formular finden Sie hier, es ist anschließend an die zuständige Dienststelle der Kammer zu schicken.

Sollten Trauben zur Eisweinbereitung aufgrund gegebener Witterungsbedingungen bereits vor dem 15. November gelesen werden können, ist die Abgabe der Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese erforderlich. Wer die Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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