Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Minijobs

Mindestlohn erhöht Verdienstgrenze

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.

von Redaktion erschienen am 08.10.2025
Steigt der Mindestlohn, erhöht sich auch die Verdienstgrenze. © Daniela Staerk
Artikel teilen:

Ab dem 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90?Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 14,60?Euro geplant. Diese Anpassungen betreffen nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.

Die Berechnung der Verdienstgrenze erfolgt nach dieser Formel: Mindestlohn x 130 : 3 (das Ergebnis wird jeweils auf volle Eurobeträge aufgerundet). Auf die Verdienstgrenze von Minijobs wirkt sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns konkret wie folgt aus: Im Jahr 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro, im Jahr 2027 erfolgt eine erneute Anpassung auf 633 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt und betrug 8,50 pro Stunde. Seitdem wird er regelmäßig angepasst.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren