Mindestlohn erhöht Verdienstgrenze
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.
von Redaktion erschienen am 08.10.2025Ab dem 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90?Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 14,60?Euro geplant. Diese Anpassungen betreffen nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.
Die Berechnung der Verdienstgrenze erfolgt nach dieser Formel: Mindestlohn x 130 : 3 (das Ergebnis wird jeweils auf volle Eurobeträge aufgerundet). Auf die Verdienstgrenze von Minijobs wirkt sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns konkret wie folgt aus: Im Jahr 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro, im Jahr 2027 erfolgt eine erneute Anpassung auf 633 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt und betrug 8,50 pro Stunde. Seitdem wird er regelmäßig angepasst.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.