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Frist / Anmeldeschluss

Anmeldung bis 9.1.2026: Zwischenprüfung 2026 im Beruf Winzer/Winzerin

Termin Fr. 09.01.2026
Veranstaltungsort

Baden-Württemberg - keine Angaben - Deutschland

Information / Anmeldung Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart
Termin teilen:

Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Frühjahr 2026 Zwischenprüfungen im Beruf Winzer/Winzerin durch. Die Anmeldefristen und Prüfungstermine werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 sowie dieVerwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz über dieDurchführung von Zwischenprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 22. November 2019, Az.: 28-8410.00.

Die Zwischenprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und erstreckt sich auf die im § 8 Abs. 2 der Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnissesowie auf die im Berufsschulunterricht vermittelten Kenntnisse.

An der Zwischenprüfung haben Auszubildende teilzunehmen, die bei einer dreijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2024 und bei einer zweijährigen Ausbildungszeit imSommer/Herbst 2025 die Ausbildung begonnen haben. Die Teilnahme an derZwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung.

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis spätestens
Freitag, den 09. Januar 2026
beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformulars einzureichen.

Mit der Anmeldung ist die nach § 35 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes erforderliche ärztliche Bescheinigung über die erfolgte erste Nachuntersuchung nach § 33 desJugendarbeitsschutzgesetzes vorzulegen.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist direkt beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

Der schriftliche Teil findet landeseinheitlich am Mittwoch, den 04. März 2026 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen in Freiburg und Heilbronn statt.

Der praktische Teil wird im März 2026 auf Weinbaubetrieben abgenommen.

Zum praktischen Prüfungsteil ist der bis zu diesem Zeitpunkt geführte und vom Ausbilder unterschriebene Ausbildungsnachweis mitzubringen.

Alle Angaben ohne Gewähr.