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Datenschutz beachten

Am 25. Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-weit in Kraft. Ziel ist ein verbesserter Schutz persönlicher Daten von Kunden und Mitarbeitern (personenbezogene Daten). Was ist zu tun?
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Auf Nachfrage sollte man dokumentieren können, dass man sich mit dem Thema beschäftigt. Im nächsten Schritt ist es zu empfehlen, ein "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" anzulegen. Das kann eine einfache Tabelle sein, die auflistet, welche Daten wann, wie und warum erhoben wurden beziehungsweise wann sie wieder gelöscht werden. Außerdem ist an das Einholen einer Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu denken - insbesondere im Fall von Neukunden. Damit sollte man in Bezug auf die DSGVO zunächst einmal auf der sicheren Seite sein. Denn auch wenn hohe Bußgelder drohen, so erscheint die Kapazität der Kontrollbehörden zunächst doch sehr begrenzt. Zudem ist das Landesdatenschutzgesetz noch gar nicht verabschiedet. Wie dem auch sei. Grundsätzlich benötigen Unternehmen, in denen weniger als zehn Mitarbeiter Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, keinen Datenschutzbeauftragten. Größere Betriebe müssen eine Person ausweisen. Wer die DSGVO-Regelungen nicht selbst umsetzen möchte, kann einen externen Dienstleister betrauen. Hierzu hat der Weinbauverband Württemberg einen Rahmenvertrag mit den Heilbronner Datenschutzexperten der Firma Priolan abgeschlossen. Mitglieder profitieren von vergünstigten Konditionen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.
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