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Qualitätsweinprüfung

Neue Gebührenordnung in Kraft

Zum 1. Januar 2019 trat die neue Gebührenordnung des Landwirtschaftsministeriums in Kraft.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Dies betrifft unter anderem die Gebühren für die Prüfung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A., Qualitätsperlwein b. A. und Qualitätslikörwein b. A. Die Gebühren wurden wie folgt festgesetzt: Prüfung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A., Qualitätsperlwein b. A. und Qualitätslikörwein b. A. gemäß §§ 19 bis 21 Weingesetz.
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