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Deutscher Weinbauverband

Regelungen für Weinbezeichnungsrecht vorgeschlagen

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) spricht sich für eine Neuausrichtung des Weinbezeichnungsrechts aus. In einem Beschluss des Verbands wurden dabei folgende Regelungen verabschiedet, die an das Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt wurden.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Der DWV spricht sich dafür aus, zur Profilierung der Herkunft folgende Regelungen im Weingesetz festzulegen: - System der Herkunftsstufen: Im Weingesetz werden die vier Herkunftsstufen Anbaugebiet (= g. U.), Großlage/Bereich, Ort ( = Gemeinde) und Einzellage verankert. Die Schutzgemeinschaften können selbst darüber entscheiden, ob sie alle Stufen für die Profilierung verwenden oder ob in ihrem Anbaugebiet nur ein dreistufiges System (ohne Bereich und Großlage) angestrebt wird.
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