Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Ministerien informieren

Einsatz von Flüchtlingen in der Landwirtschaft

Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte erhalten in der Regel von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ausnahmen gelten dann, wenn ein Ausländer nicht bei der Klärung der Identität mitwirkt oder Straftaten begangen hat.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Innenminister Thomas Strobl und Landwirtschaftsminister Peter Hauk informierten in einer gemeinsamen Erklärung über den aktuellen Stand der Dinge. Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Erhalt von Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), wenn sie über 15 Jahre alt sind, erwerbsfähig, hilfsbedürftig und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in- Deutschland haben. Sie können bis zur gesetzlichen Hinzuverdienstgrenze Einkommen durch Arbeit verdienen, ohne dass dies auf die Leistungen angerechnet wird.
Weiterlesen mit unserem...

Rebe & Wein Digital Mini-Abo

  • 3 Monate lang spannende Fachbeiträge, Reportagen und Branchennews im E-Paper bequem von überall abrufbar
  • Regelmäßige Sonderpublikationen zu wichtigen Themen
  • Zugriff auf das umfangreiche Online-Archiv
16,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen