Belchim Pflanzenschutz
NOTFALLZULASSUNG FÜR QUICKDOWN LIEGT VOR
WWW.BELCHIM-AGRO.DE | Das Pflanzenschutzmittel Quickdown hat eine Notfallzulassung zum Abtöten von Stocktrieben im Weinbau erhalten. Sie gilt für 120 Tage vom 9. April bis zum 6. August dieses Jahres.
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Zugelassen sind insgesamt 2112 Liter oder 8000 Hektar. Das Mittel ist als Emulsionskonzentrat formuliert und enthält als Wirkstoff 24,2 g/l Pyraflufen. Es ist anzuwenden in den Wachstumsstadien BBCH 13 bis BBCH 61 bis 15 cm Trieblänge der Stockausschläge. Die Notfallzulassung gilt für Kelter- und Tafeltrauben, ausgenommen sind Junganlagen bis zum 4. Standjahr. Mit einem Abstand von 14 Tagen darf das Mittel zweimal jährlich angewendet werden. Beim Spritzen sind abdriftmindernde Düsen oder ein Spritzschirm zu verwenden. Die Aufwandmenge gibt der Hersteller mit 0,4 l/ha Quickdown und 1,0 l/ha Toil in 200 bis 500 l Wasser/ha an.
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