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BayWeinRAV geändert

Eintragung von Gewannen möglich

Nach langen Jahren der Diskussion und intensiver Verhandlungen ist die neue Fassung der BayWeinRAV mit der Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 11.2020 in Kraft getreten.
Veröffentlicht am
Fränkischer Weinbauverband e.V.
Neben zahlreichen Änderung wurde auch die Möglichkeit geschaffen, kleinere geografische Einheiten („Gewanne“) in die Weinbergsrolle einzutragen und zu verwenden. Die Eintragung Dem Antrag sind eine aktuelle Liegenschaftskarte mit dem dort eingetragenen Gewannnamen, eine Auflistung der vollumfänglich in dem Gewann gelegenen Flurstücke und ein aktueller Flächenund Nutzungsnachweis, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Flurstück in dem beantragten Gewann bewirtschaftet, beizufügen.
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