Neue Pflanzenschutzverordnung
Was ist geplant?
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am 10. Februar im Bundeskabinett die Novellierung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung vorgelegt. Nachfolgend ein Überblick, welche Neuerungen mit der neuen Verordnung verbunden sind.
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FFH-Gebiete In FFH- (Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind) und Vogelschutzgebieten wird es kein generelles Verbot der Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln geben. Auf Grünland in FFH-Gebieten, wird die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden verboten.
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