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Neue Pflanzenschutzverordnung

Was ist geplant?

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am 10. Februar im Bundeskabinett die Novellierung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung vorgelegt. Nachfolgend ein Überblick, welche Neuerungen mit der neuen Verordnung verbunden sind.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
FFH-Gebiete In FFH- (Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind) und Vogelschutzgebieten wird es kein generelles Verbot der Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln geben. Auf Grünland in FFH-Gebieten, wird die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden verboten.
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