Bayerischer Weinfonds
				
					 
		Ermäßigung der Abgabe für 2021
Die Abgabe nach dem Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetz für den aktuellen Abgabezeitraum für alle bayerischen Betriebe wird um 20 Prozent von 1,75 Euro pro Ar auf 1,40 Euro pro Ar der bestockten Rebfläche befristet für das Jahr 2021 gesenkt.
				- Veröffentlicht am
 

Die aktuell von den kreisfreien Städten und Kommunen erstellten Abgabebescheide 2021 werden die entsprechende Änderung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetz, die am 13. Februar 2021 in Kraft getreten ist, berücksichtigen. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
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