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SONN- UND FEIERTAGSARBEIT

Rücksicht nehmen

Nach dem Feiertagsgesetz sind an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Auch die Nachtruhe genießt gesetzlichen Schutz. Wie lässt sich das mit notwendigen Arbeiten in Einklang bringen?
Veröffentlicht am
Lothar Neumann
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. So ist es nachzulesen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen, welche Feiertage gesetzlich geschützt sind, fallen in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober wurde als Nationalfeiertag durch den Bund festgelegt. Feiertage sind für Beschäftigte grundsätzlich arbeitsfrei.
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