Neues Weinbezeichnungsrecht
Folgen für g. U. Württemberg
Aus der Verabschiedung des neuen Weingesetzes und der am 2 6. März 2021 erfolgten Zustimmung des Bundesrats zur Änderung der Weinverordnung resultiert innerhalb einer geschützten Ursprungsbezeichnung die Profilierung durch kleinere geografische Angaben: „Je enger die geografische Herkunftsangabe, desto größer das Qualitätsversprechen“.
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Die neue Weinverordnung ist im weitesten Sinne ein Ergebnis der Weinmarktreform von 2009. Die geschützten Herkunftsbezeichnungen gelten seitdem europaweit als Qualitätsorientierung. Es ist das Ziel, das alte Qualitätsund Bezeichnungssystem in ein neues herkunftsorientiertes Qualitäts- und Bezeichnungssystem zu überführen. Die Angabe einer kleineren Herkunft soll ein größeres oder spezifischeres Qualitätsversprechen beinhalten und erfordert die Entwicklung eines rechtlich systematischen Aufbaus einer Angebotspyramide von Weinen mit (g. U. und g. g. A.) und ohne geschützte Herkunftsangaben (Deutscher Wein).
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