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Neue Regelung gilt bis Oktober

Längere Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Dass die kurzfristige Beschäftigung für Saisonarbeitskräfte statt für nur 70 nun wieder für 102 Tage möglich ist, „entlastet die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe deutlich und hilft in einer ohnehin schwierigen Phase“, sagte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Die Regelung, für die sich die Ministerin in Berlin stark gemacht hatte, gilt befristet bis Oktober 2021. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass der Landwirtschaft trotz Corona-Pandemie genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit der Ausweitung ist es einfacher möglich, fehlende Saisonarbeitskräfte zu ersetzen. Außerdem finden dadurch weniger Ein- und Ausreisen statt, was die Infektionsmöglichkeiten reduzieren kann.
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