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NÄHRWERTTABELLE FÜR TRAUBENSAFT

Was muss auf die Flasche?

Traubensaft unterliegt, anders als der Wein, dem Lebensmittelrecht. Das bedeutet, dass seit 2016 jede Flasche mit einem Zutatenverzeichnis und einer Nährwertdeklaration versehen sein muss. Bernhard Schandelmaier erklärt, was auf die Flasche muss.
Veröffentlicht am
Bernhard Schandelmaier
Viele Winzer*innen haben Traubensaft im Sortiment. Die verpflichtende Nährwertdeklaration soll Verbrauchern helfen, eine sachkundige und gesunde Wahl für eine ausgewogene Ernährung zu treffen. Fehlende Nährwertabellen werden von Verbraucherschutzvereinen mit einer Gebühr von 250 Euro abgemahnt Ausgehend von einer Entscheidungshilfe der Länder ist die Tabelle in nahezu allen Fällen geboten, nur im Einzelfall mag es nach Prüfung eine Ausnahme geben. Die Nährwertdeklaration umfasst Angaben zum Brennwert, Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Vorgeschrieben ist eine Tabellenform, in der sich die Angaben auf 100 Milliliter beziehen.
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