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Ministergespräch mit Verbandsvertretern

Kurzfristige Alternativen gefordert

Mit dem Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung am 8. September 2021 gehen weitreichende Verbote und Neuregelungen für die Landwirtschaft sowie den Obst- und Weinbau einher.
Veröffentlicht am
Insbesondere das sofortige Verbot glyphosathaltiger Herbizide in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten hat erhebliche Auswirkungen auf den Weinbau. Gut 26 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche und in Summe rund 5000 ha Weinbau in Baden und Württemberg sind betroffen. betroffen. In einem gemeinsamen Schreiben adressierten der Baden- Württembergische Genossenschaftsverband, der Landesverband Erwerbsobstbau, der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband, der Landesbauernverband, der Badische Weinbauverband und der Weinbauverband Württemberg die Auswirkungen der Bundesverordnung an Minister Peter Hauk.
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