Klassifizierung von Rebsorten
Ab sofort bundesweit einheitlich
Bei der Klassifizierung von Rebsorten haben sich Änderungen ergeben. Eine länderspezifische Klassifizierung gibt es nicht mehr, die Klassifizierung der Rebsorten ist jetzt bundesweit einheitlich geregelt.
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Zur Herstellung von Wein zugelassen sind alle in der von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) veröffentlichten Sortenliste aufgeführten Keltertraubensorten. Diese ist unter folgenden Link abrufbar: www.ble.de/DE/The men/Landwirtschaft/Wein/Liste- Rebsorten/Rebsorten_node.html
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