Deutschland | Änderungen an GAP-Verordnungen
Mehr Umwelt- und Klimaschutz in der EU-Agrarförderung
Der Bundesrat hat der vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung zugestimmt. Mit den beiden Verordnungen werden die Anpassungen am deutschen GAP-Strategieplan in nationales Recht umgesetzt.
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Die Änderungen in der GAPKonditionalitäten- Verordnung betreffen die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand: Schutz von Feuchtgebieten und Mooren: Zur Unterstützung der nationalen Klimaschutzziele wird eine Genehmigungspflicht insbesondere für die erstmalige Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen bzw. in bestimmten Fällen auch für die Erneuerung oder Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Feuchtgebieten und Mooren eingeführt. Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten: Zur Verhinderung kahler Böden in den sensibelsten Zeiten wird der Zeitraum für die Mindestbodenbedeckung auf acht Wochen verlängert. Fruchtwechsel auf Ackerland:...
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